OB-Stichwahl 2020

Infos zur Stichwahl des Oberbürgermeisters - Sonntag, 27. September 2020

Die wahlberechtigten Oberhausenerinnen und Oberhausener sind am Sonntag, 27. September 2020, aufgefordert sich bei der Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten Thorsten Berg (SPD) und Daniel Schranz (CDU, Amtsinhaber) zu entscheiden und so Oberhausens zukünftigen Oberbürgermeister zu bestimmen. Diese beiden Bewerber haben bei der Wahl zum Oberbürgermeister/zur Oberbürgermeisterin am 13. September 2020 die meisten gültigen Stimmen erhalten. Da jedoch keiner der beiden mehr als die Hälfte der bei der Wahl abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereinigen konnte, dazu wären mindestens 33.157 Stimmen notwendig gewesen, ist eine Stichwahl erforderlich.

Zum Wählen bestehen folgende Möglichkeiten:

Stimmabgabe im Wahllokal

Mit Wahlbenachrichtigung oder Personalausweis:
Wahlberechtigte, die ihre Stimme bereits bei der Hauptwahl im Wahllokal abgegeben hatten, können dies ohne Weiteres auch bei der Stichwahl. Die Stimmbezirke und damit die Wahllokale für die Stichwahl sind mit denen der Hauptwahl identisch.

Hat der/die Wahlberechtigte seine/ihre Wahlbenachrichtigung nach dem 13. September 2020 verwahrt, kann er/sie die Wahlbenachrichtigung auch für die Stichwahl am 27. September 2020 im Wahllokal zum Nachweis der Wahlberechtigung vorlegen. Verfügt ein/e Wahlberechtigte/r nicht mehr über seine/ihre Wahlbenachrichtigung, kann er/sie - wie bereits bei der Hauptwahl - gegen Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses im Wahllokal an der Urnenwahl teilnehmen. Unionsbürger/innen benötigen dazu ihren Identitätsausweis.

Trotz Briefwahlantrag (mit Wahlschein):
Sollte ein/e Wahlberechtigte/r, die/der die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl bereits erhalten hat, dennoch am 27. September 2020 im Wahllokal wählen wollen, ist dies mit dem Wahlschein, der mit den Briefwahlunterlagen übersandt wurde, möglich.

Stimmabgabe per Briefwahl

Aufgrund einer für die Hauptwahl beantragten Briefwahl:
Wahlberechtigte, die bereits für die Hauptwahl am 13. September 2020 und für die Stichwahl am 27. September 2020 die Briefwahl beantragt hatten, erhalten automatisch die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl per Post. Dasselbe gilt auch für die Wähler/innen, die in einer der drei Sofortwahlstellen im Rathaus Oberhausen, im Technischen Rathaus Sterkrade oder in der Bezirksverwaltungsstelle im Rathaus Osterfeld gewählt haben.

Stimmabgabe bei der Stichwahl jetzt erstmals per Briefwahl:
Wer bei der Hauptwahl im Wahllokal gewählt hat und diesmal bei der Stichwahl per Briefwahl wählen möchte, kann dies schriftlich mit dem Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, wenn noch vorhanden oder mit einem einfachen Schreiben oder per E-Mail an briefwahl@oberhausen.de beantragen. Das einfache Schreiben oder die E-Mail muss den Namen, Vornamen, die Anschrift und das Geburtsdatum der Person, für welche die Briefwahl beantragt wird, enthalten. Sollen die Briefwahlunterlagen an eine abweichende Anschrift verschickt werden, ist diese abweichende Anschrift ebenfalls mitzuteilen. Anträge werden nicht am Telefon entgegengenommen.

Wer zwar einen Briefwahlantrag für die Hauptwahl, nicht aber für die Stichwahl gestellt hatte, kann ebenfalls schriftlich oder per E-Mail, jeweils mit den vorstehend genannten Angaben, die Briefwahl beantragen.

Bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung können Wahlscheine durch eine schriftlich bevollmächtigte Person auch am Wahltag (Sonntag 27.09.2020) bis 15:00 Uhr im Fachbereich Wahlen (Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen) beantragt werden. Diese am Wahlsonntag vor Ort beantragten Briefwahlunterlagen müssen dem Fachbereich Wahlen bis 16:00 Uhr ausgefüllt zugehen. Dies kann durch persönliche Abgabe oder per Einwurf in den Briefkasten (Schwartzstraße 73, 46045 Oberhausen) erfolgen.

Stimmabgabe in einer Sofortwahlstelle

Die Sofortwahlstellen für die Stichwahl sind seit Donnerstag, 17. September, 2020 geöffnet. Sie befinden sich in denselben Räumlichkeiten wie vor der Hauptwahl: im Rathaus Oberhausen, dem Technischen Rathaus in Sterkrade und in der Bezirksverwaltungsstelle im Rathaus Osterfeld.

Die Öffnungszeiten der Sofortwahlstellen sind montags, dienstags und mittwochs von 8:00 bis 16:00 Uhr, donnerstags von 8:00 bis 18:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 12:00 Uhr. Am Samstag, 19. September.2020, öffnet die Sofortwahlstelle im Technischen Rathaus Sterkrade von 10:00 bis 13:00 Uhr. Am Freitag, 25. September 2020, sind alle drei Stellen von 8:00 bis 18:00 Uhr geöffnet.

In den Sofortwahlstellen ist die Stimmabgabe mit Wahlbenachrichtigung oder Wahlschein, Personalausweis, Reisepass bzw. Identitätsausweis (Unionsbürger) möglich.

Allgemeine Bitten und Hinweise

Alle Wählerinnen und Wähler werden - wie schon bei der Hauptwahl - gebeten, einen eigenen Stift mitzubringen. Zur Stimmabgabe in einer Sofortwahlstelle, im Wahllokal, sowie auf den Zuwegen zu den Wahllokalen und in sich eventuell bildenden Warteschlangen besteht die Pflicht, eine Mund- und Nasenbedeckung zu tragen.

Der Fachbereich Wahlen ist für alle Fragen unter der Hotline 0208 825-3414 montags bis donnerstags von 8:00 bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 bis 13:00 Uhr oder per E-Mail unter wahlen@oberhausen.de erreichbar.

Allgemeine Informationen zur Wahl sind auf der Homepage der Stadt Oberhausen zu finden.

Die 103 Wahllokale im Wahlgebiet Oberhausen sind hier als PDF oder im votemanager zu finden.

Die Stimmabgaben werden am Wahltag ab 18 Uhr ausgezählt und die Wahlergebnisse können ab dann online auf https://wahlen.votemanager.de/ beobachtet werden.