Regeln der Corona-Schutzverordnung beachten

Trotz der bestehenden Lockerungen müssen die Regeln der Corona-Schutzverordnung auch weiterhin unbedingt beachtet werden. Darauf weist der Corona-Krisenstab der Stadt Oberhausen noch einmal ausdrücklich hin. Zu den Regeln zählen neben dem Abstandsgebot von mindestens 1,5 Metern auch das Tragen einer Mund- und Nase-Bedeckung etwa in Geschäften oder beim Betreten von Gaststätten. Gastronomen müssen ein Hygieneschutzkonzept erstellen, das unter anderem auch die Rückverfolgbarkeit der Gäste beinhaltet. Diese ist dann sichergestellt, wenn eine Kneipe, eine Gaststätte oder ein Restaurant alle anwesenden Personen mit Name, Adresse und Telefonnummer sowie Zeitraum des Aufenthalts in entsprechenden Listen schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt.

Aber genau das ist in jetzt bekannt gewordenen Fällen nicht beachtet worden. Dabei handelt es sich um gastronomische Betriebe, die an einem Abend bzw. in einer Nacht von insgesamt rund 130 Personen besucht wurden. Entweder sind diese Listen nur schlecht oder überhaupt nicht geführt worden, was eine Rückverfolgbarkeit äußerst schwierig bis unmöglich macht.

Die Polizei und der Kommunale Ordnungsdienst werden das Einhalten dieser Regelung in den nächsten Tagen und Wochen gezielt kontrollieren. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Bußgelder bis zur Schließung der Betriebe.

Bei zunehmender Steigerung der Infektionszahlen ist dann auch ein erneuter „Lock-Down“ zukünftig nicht auszuschließen.Dies gilt es auf jeden Fall in unserer Stadt zu vermeiden. Daher nochmals die dringende Bitte und Aufforderung die Corona-Schutzregeln einzuhalten!

Hinweis: Informationen zum Thema Corona und auch drohenden Bußgeldern finden Sie in unserem Corona-Stichwortverzeichnis.