Geschwindigkeitsmessungen sind
in Oberhausen korrekt

Informationen zur Berichterstattung über kommunale Geschwindigkeitsmessungen am 17.07.2019

Am 17.07.2019 wurde in der lokalen Presse über kommunale Geschwindigkeitsmessungen berichtet. Ein Kommentar beschäftigte sich mit dem selben Thema unter dem Titel „Ärger über Blitzer“.

Unter anderem wird die Frage aufgeworfen, warum auf der Gabelstraße „geblitzt“ wird.

Tatsächlich nimmt die Stadt Oberhausen keine Geschwindigkeitsmessungen auf der Gabelstraße vor.

Weiter werden unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes „katastrophale Fehler“ des Messgerätes und „unzulässige Bilder“ bei Geschwindigkeitsmessungen festgestellt.

An dieser Stelle weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs Fehler der Messanlagen oder „unzulässige Bilder“ ausdrücklich nicht festgestellt werden.

Weiter wird - offensichtlich in der Annahme einer Beendigung der Messungen - ausgeführt, diese angeblichen Fehler seien „ein Schlag ins Gesicht der Kommunen, denen so Beträge in unübersehbarer Höhe entgehen“.

Tatsächlich entgehen den Kommunen in Nordrhein-Westfalen keine Einnahmen. Die Messungen in NRW sind nach den hier maßgeblichen Vorgaben weiterhin zulässig. Hierauf weist auch die gesonderte Erklärung der Stadt Oberhausen hin. Betroffene Verkehrsteilnehmer müssen im Falle eines Einspruchs weiterhin mit einer Verurteilung rechnen und haben in diesem Fall die Kosten des Verfahrens zu tragen.