Kurzfristige Teilschließungen von Schulen möglich

Das Infektionsgeschehen unter Kindern und Jugendlichen zeigt in den letzten Tagen weiterhin einen massiven Anstieg, die Infektionszahlen haben sich in der Altersgruppe 5 bis 19 Jahren in der letzten Woche mehr als verdoppelt. Dies hat zur Folge, dass es an den Schulen zu etlichen Ausbrüchen an verschiedenen Stellen kommt. 

Da Schulschließungen große Auswirkungen auf die psychische Gesundheit und die soziale Teilhabe von Kindern haben, sind sie als letztes Mittel zur Begrenzung eines Infektionsgeschehens anzusehen und politisch von der Landesregierung auch nicht gewollt. Um aber auch dem gesundheitlichen Schutz von Schülerinnen und Schülern sowie dem Schutz des Betreuungspersonals Rechnung zu tragen und um die Pandemie einzudämmen, ist es trotzdem erforderlich, auf ein bekanntes Ausbruchsgeschehen angemessen zu reagieren und weitere Infektionen zu verhindern.  

Die Stadt Oberhausen hat im Zusammenspiel von Fachbereich Gesundheit und Fachbereich Schule unter Einbeziehung der unteren und oberen Schulaufsichtsbehörde entschieden, der kritischen Situation mit kurzfristigen Teilschließungen zu begegnen.
Kommt es in einer Klasse zu einem Ausbruchsgeschehen, wird der Präsenzunterricht nur in dieser Klasse für 5 Tage unterbrochen, das Angebot eines Distanzunterrichts ist davon nicht betroffen. Bei der Wiederaufnahme des Präsenzunterrichts ist eine Testung auf SARS-CoV-2 für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler obligatorisch; diese findet in den Schulen statt.