Informationen für positiv Getestete

Sie haben sich selbst durch einen Schnelltest positiv auf das SARS-CoV-2 („Coronavirus“) getestet?

Suchen Sie bitte eine zertifizierte Teststelle in Ihrer Nähe auf und lassen Sie dort einen Antigenschnelltest durchführen. Alle Teststellen für Oberhausen finden Sie hier.

Sie sind durch einen Schnelltest (Antigentest) positiv auf das SARS-CoV-2 („Coronavirus“) getestet worden?

Wenn Sie keine Symptome haben, suchen Sie bitte eine zertifizierte Teststelle in Ihrer Nähe auf und lassen Sie dort mindestens einen weiteren Antigenschnelltest (Bürgertest) durchführen. Versuchen Sie nach Möglichkeit dort oder in Ihrer oder einer anderen hausärztlichen Praxis einen PCR-Test zur Bestätigung vornehmen zu lassen. Bitte beachten Sie, dass aus Kapazitätsgründen möglicherweise die PCR-Tests besonderen Fällen vorbehalten bleiben. Wenn das der Fall ist, dann reicht zunächst der Nachweis des zweiten zertifizierten Antigentests zur Bestätigung einer Coronavirus-Infektion aus.

Bei Symptomen (etwa Husten, Fieber, Schnupfen oder ähnliches) wenden Sie sich bitte telefonisch zunächst an eine hausärztliche Praxis. Diese entscheidet über eine weitere Behandlung oder ggf. weitere Testung.

Bis zum Erhalt des PCR- oder Antigentest-Ergebnisses gilt für Sie nach der ab dem 4. Februar 2022 gültigen Corona-Test-und -Quarantäneverordnung:

  • Bleiben Sie Zuhause in Isolierung.
  • Keinen Besuch empfangen
  • Der Kontakt zu Personen, die Sie im Haushalt zur Unterstützung benötigen (ohne Isolierung/ Quarantäne), muss auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
  • Bei unverzichtbaren Kontakten müssen mind. medizinische Masken getragen werden.

Für Bestätigungstests in einer entsprechenden Teststelle, sowie die dazu erforderliche unmittelbare Hin- und Rückfahrt dürfen Sie Ihre Isolierung verlassen. Beachten Sie bitte unbedingt bei jeder Art von positivem Testergebnis (Selbsttest, Antigenschnelltest und PCR-Test) die folgenden allgemeinen Hygieneregeln.


Allgemeine Hygieneregeln

Bei einem Verlassen der Häuslichkeit müssen Sie die allgemeinen Infektionsschutzregelungen gewissenhaft einhalten und insbesondere durchgängig möglichst eine FFP-2-Maske ohne Ausatemventil, mindestens aber eine medizinische Maske tragen und einen Mindestabstand zu anderen Personen von 1,5 Metern einhalten. Vermeiden Sie bitte die Nutzung Öffentlicher Verkehrsmittel.

Wenn der Bestätigungstest mittels PCR negativ ist, dann ist Ihre Isolierung sofort beendet und Sie müssen nichts weiter unternehmen.

Wenn ein zertifizierter Test (PCR- oder zweiter Schnelltest) positiv ausfällt, müssen Sie Ihre begonnene Isolierung für insgesamt 10 Tage (gerechnet ab Beginn der Symptome oder wenn keine Symptome vorliegen, ab Datum des ersten positiven Tests) fortsetzen. Dabei darf der Abstand zwischen Symptombeginn und Vornahme des ersten Testes maximal 48 Stunden betragen, ansonsten gilt das Datum des ersten positiven Tests.

Wie beende ich meine Isolierung?

Nach diesen 10 Tagen können Sie Ihre Isolierung eigenständig und ohne weiteren Test beenden, wenn Sie am Ende (48 Stunden vorher) keine Symptome mehr haben.

Sie können Ihre Isolierung für sich oder Ihr Kind verkürzen, wenn Sie bzw. Ihr Kind für 48 Stunden symptomfrei gewesen sind und zusätzlich
frühestens am siebten Tag einen zertifizierten Test (Antigentest oder PCR-Test) durchführen lassen. Dieser Test muss selbstverständlich
negativ sein. Dieser PCR-Test gilt auch als negativ, wenn ein CT-Wert von über 30 angegeben ist. Bitte bewahren Sie dieses Ergebnis für einen Monat auf, da es durch das Gesundheitsamt zur Überprüfung angefordert werden kann. Außerdem sind Sie verpflichtet, dieses negative Ergebnis Ihrem Arbeitgeber oder der Kindertageseinrichtung bzw. der Schule vorzulegen, wenn Sie sich oder Ihre Kinder damit vorzeitig aus der Isolierung entlassen möchten. Grundsätzlich sollten Sie für insgesamt 14 Tage (beginnend ab dem ersten Tag der Isolierung) die allgemeinen Infektionsschutzregelungen gewissenhaft einhalten und insbesondere durchgängig möglichst eine FFP-2 Maske ohne Ausatemventil tragen.

Wichtig: Für die Isolation ist keine behördliche Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig! Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung. Sie erhalten also vom Gesundheitsamt keine entsprechende Anordnung mehr. Für Ihren Arbeitgeber ist die Vorlage des positiven PCR- oder Antigentestnachweises ausreichend.


Was sollten Sie nun noch tun?

  • Informieren Sie Ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage (vor denersten Symptomen oder wenn keine vorhanden sind vor dem Test)schnellstmöglich eigenständig von der Infektion. Dies sind diejenigenPersonen, mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten undmit einem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt ohne dasbeiderseitige Tragen einer Maske bestand, oder Personen, mit denenein schlecht oder nicht belüfteter Raum über eine längere Zeit geteilt wurde.
  • Achten Sie während der Isolation auf neu auftretende Symptome wieetwa Husten, Fieber, Atemnot etc. Messen Sie dazu auch täglich Ihre Körpertemperatur. Nutzen Sie hierzu das digitale Symptomtagebuch. Die individuellen Zugangsdaten erhält jede positiv getestete Person in einem Anschreiben des Gesundheitsamts.
  • Sollten leichte neue Symptome auftreten, es Ihnen vom Allgemeinbefinden jedoch noch gut gehen, dann melden Sie dieses beim Gesundheitsamt unter kontakt.corona@oberhausen.de
  • Wenn es Ihnen vom Allgemeinbefinden nicht gut geht, Sie aber keinelebensbedrohlichen Beschwerden haben, wenden Sie sich unverzüglich an Ihre hausärztliche Praxis. Zu Zeiten, an denen die Praxen geschlossen haben, wenden Sie sich unter 116 117 an den Notdienst derKassenärztlichen Vereinigung.
  • Bei allen lebensbedrohlichen Symptomen wie etwa akute Atemnot,starkes Fieber, Brustschmerzen, rufen Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich die Leitstelle der Feuerwehr unter 112 an!

Das Gesundheitsamt wird versuchen, Sie telefonisch zu kontaktieren, um weitere Angaben von Ihnen zu erhalten. Aufgrund der Vielzahl der Neuinfektionen gelingt dies leider nicht immer zeitnah oder während Ihres Isolationszeitraumes. Wir bitten um Ihr Verständnis!

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (infektionsschutz.de), des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (mags.nrw) und des Robert Koch-Instituts (rki.de).

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund oder werden Sie schnell gesund!