Informationen für Kontaktpersonen

Welche Personen sind Ihre Kontaktpersonen und wen müssen Sie informieren?

Informieren Sie Ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage (vor den ersten Symptomen oder wenn keine vorhanden sind vor dem Test) schnellstmöglich eigenständig über Ihre Infektion. Dies sind diejenigen Personen,

  • mit denen für einen Zeitraum von mehr als zehn Minuten und miteinem Abstand von weniger als 1,5 Metern ein Kontakt bestand,ohne dass eine Maske getragen wurde oder/und
  • mit denen Sie ein Gespräch in einem Abstand von weniger als 1,5Metern und ohne das Tragen einer Maske geführt haben oder/und
  • mit denen über eine längere Zeit (länger als 10 Minuten) ein schlecht oder nicht belüfteter Raum geteilt wurde. Dabei ist es unerheblich, welchen Abstand Sie zueinander hatten und auch, ob Sie oder Sie beide eine Maske getragen haben. 
  • Alle Personen aus dem eigenen Haushalt zählen in jedem Fall dazu.

Was sollten Ihre Kontaktpersonen nun tun?

Bitte beachten Sie, dass Kontaktpersonen nach der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung, gültig seit 4. Februar 2022, verpflichtet sind, sich für insgesamt 10 Tage zu Hause in Quarantäne zu begeben.

Quarantäne-Beginn:

Symptombeginn der infizierten Person, zu der Kontakt bestand oder, wenn keine Symptome vorlagen, ab Datum des ersten positiven Tests. Der Abstand zwischen Symptombeginn und Vornahme des ersten Testes darf maximal 48 Stunden betragen, ansonsten gilt das Datum des ersten positiven Tests.

Verhalten in Quarantäne:

  • Bleiben Sie Zuhause in Quarantäne.
  • Keinen Besuch empfangen.
  • Der Kontakt zu Personen, die Sie im Haushalt zur Unterstützung benötigen (ohne Isolierung/ Quarantäne), muss auf ein Mindestmaß beschränkt werden.
  • Bei unverzichtbaren Kontakten müssen mindestens medizinische Masken getragen werden.

Nach diesen 10 Tagen kann die Quarantäne eigenständig und ohne weiteren Test beenden werden, wenn während der Dauer keine Symptome auftraten. Für Haushaltsangehörige der Infizierten Person gilt zusätzlich: Informieren Sie das Gesundheitsamt unter kontakt.corona@oberhausen.de über das Ende Ihrer Quarantäne.

Sie müssen sich nicht in Quarantäne begeben, wenn Sie

  • eine Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) erhalten haben. Insgesamt sind dazu drei Impfungen erforderlich (auch bei jeglicher Kombination mit COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)),
  • geimpft und genesen sind (egal, ob Sie zunächst geimpft waren und sich danach infiziert haben, oder ob Sie sich zunächst infiziert haben und danach geimpft wurden),
  • vor 15 Tagen zum zweiten Mal geimpft wurden oder Ihre zweite Impfung nicht länger als 90 Tage her ist (das gilt auch für die COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson)),
  • genesen sind (gilt für den 28. Tag bis zum 90. Tag gerechnet ab dem Datum der Abnahme Ihres letzten positiven Tests danach)
  • Achtung: Eine einmalige Impfung mit der COVID-19 Vaccine Janssen (Johnson & Johnson) begründet keine Ausnahme von der Quarantäne. Alle Angaben beziehen sich auf die in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoffe (pei.de/impfstoffe/covid-19).

Wichtig: Für Ihre Quarantäne ist keine behördliche Anordnung durch das Gesundheitsamt notwendig! Die gesetzliche Verpflichtung ergibt sich aus der Corona-Test-und-Quarantäneverordnung. Sie erhalten also vom Gesundheitsamt keine entsprechende Anordnung mehr. Für Ihren Arbeitgeber ist die Vorlage des positiven PCR- oder Antigentestnachweises sowie der Nachweis der gemeinsamen Meldeadresse ausreichend.


Was sollten Sie nun noch tun? 

  • Achten Sie während der Quarantäne auf neu auftretende Symptome wie etwa Husten, Fieber, Atemnot etc. Messen Sie dazu auch täglich Ihre Körpertemperatur.
    Sollten leichte neue Symptome auftreten, es Ihnen vom Allgemeinbefinden jedoch noch gut gehen, dann melden Sie dieses beim Gesundheitsamt unter kontakt.corona@oberhausen.de und suchen Sie bitte eine zertifizierte Teststelle in Ihrer Nähe auf und lassen Sie dort einen Antigenschnelltest durchführen. Alle Teststellen für Oberhausen finden Sie hier.
  • Wenn es Ihnen vom Allgemeinbefinden nicht gut geht, Sie aber keine lebensbedrohlichen Beschwerden haben, wenden Sie sich unverzüglich an Ihre hausärztliche Praxis. Zu Zeiten, an denen die Praxen geschlossen haben, wenden Sie sich unter 116 117 an den Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung. 
  • Bei allen lebensbedrohlichen Symptomen wie etwa akute Atemnot, starkes Fieber, Brustschmerzen, dann rufen Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit unverzüglich die Leitstelle der Feuerwehr unter 112 an! 
  • Beachten Sie zur Ihrer Quarantäne das Merkblatt für betroffene Kontaktpersonen des Robert Koch-Instituts (RKI) „Coronavirus-Infektion und häusliche Quarantäne“. Dieses Sie finden hier online.

Weiterführende Informationen

Weiterführende Informationen finden Sie auch auf den Seiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (infektionsschutz.de), des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW (mags.nrw) und des Robert-Koch-Instituts (rki.de).


Bitte geben Sie diese Infos an Ihre Kontaktpersonen weiter

Bitte geben Sie das gleichlautende Informationsschreiben an Ihre Kontakte weiter. Sie könen dieses Schreiben hier herunterladen.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe und bleiben Sie gesund oder werden Sie schnell gesund!