Zeche Sterkrade
(Vorhaben mit Bürgerbeteiligung)
Letzte Aktualisierung
01.08.2023
Kurzbeschreibung
Auf der Basis eines Konsenses mit den Grundstückseigentümern über die grundsätzliche planerische Programmierung (August 2022) wurde seitens der Stadt ein Leitbild für die Entwicklung der Fläche der ehemaligen Zeche Sterkrade erarbeitet. Der Leitbild-Prozess wurde im Frühjahr 2023 abgeschlossen; anschließend wurden die darin festgelegten Ziele und Perspektiven den Grundstückseigentümern vorgestellt und im Juni 2023 im Rahmen eines moderierten Workshop-Verfahrens geschärft.
Der thematische Ansatz der Flächenentwicklung liegt weiterhin in einer verträglichen Kombination aus „Wohnen“ und „Gewerbe“; dieser Ansatz bildete die „planerische Leitlinie“ eines erarbeiteten (ersten) Strukturplans. Im Folgenden wird dieser Strukturplan die Grundlage für einen daraus zu entwickelnden Rahmenplan bilden. Wesentliche Voraussetzung für den weiteren Fortgang des Projektes bildet die Akzeptanz der Grundstückseigentümer zu der aus dem Strukturplan / Rahmenplan abzuleitenden Wirtschaftlichkeit der angestrebten Flächenentwicklung.
Konkret dokumentiert wird eine solche Zustimmung mit der Unterzeichnung einer Planungsvereinbarung durch die Grundstückseigentümer; in dieser ist die Kostenübernahme für die zur weiteren Konkretisierung erforderlichen Fachplanungen durch die Grundstückseigentümer (perspektivisch = Projektträger) festgeschrieben.
Beschluss zum Vorhaben / Projekt
Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 595 liegt zwar vor; eine inhaltliche Änderung ist wegen der grundsätzlichen planerischen Neuausrichtung jedoch erforderlich; diese planerische Neuausrichtung wird sich an einem aus dem Leitbild-Prozess (Strukturplan) zu entwickelnden Rahmenplan orientieren, welcher wiederum Grundlage für die Einleitung eines „neuen“ Bauleitplanverfahrens bilden wird.
Aktueller Bearbeitungsstand
mit Bezug zu Abs. 3 der Kurzbeschreibung: Der Entwurf einer Planungsvereinbarung liegt den Grundstückseigentümern seit Juni 2023 vor; er wird dort derzeit geprüft. Eine solche Planungsvereinbarung ist einem Städtebaulichen-/Erschließungsvertrag, welcher die Voraussetzung für den Start eines formalen Bauleitplanverfahrens darstellt, vorgeschaltet.
Nach Unterzeichnung der Planungsvereinbarung durch die Grundstückseigentümer soll im Rahmen einer verabredeten Projektorganisation die erste Phase einer konkreteren Projektentwicklung eingeleitet werden (u.a. Start erforderlicher Fachplanungen).
Voraussichtliche Kosten des Vorhabens (soweit bezifferbar)
Derzeit noch nicht zu beziffern; anstehend erforderliche Planungsleistungen, wie auch im Folgenden Investitionen in die infrastrukturelle Erschließung (Kanal, Straße, Grün), liegen weitgehend bei den privaten Entwicklungsträgern (Grundstückseigentümern).
Zeitplan / Nächste Schritte
Der Zeitplan sowie die kurz-/mittelfristig erforderlichen Schritte bezüglich aller Elemente einer zielgerichteten Flächenentwicklung sind mit den Grundstückseigentümern einvernehmlich vorbesprochen.
Die vorgenannte Planungsvereinbarung benennt den 31.12.2024 als Endtermin für einen formalen B-Plan-Aufstellungsbeschluss.
Zielgebiet
Sterkrade-Mitte
(derzeit) Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 595
Zielgruppe / Betroffene Teile der Bürgerschaft
a) im investiven Bereich: Entwicklungsträger/-innen / Grundstückseigentümer/-innen
b) im Bauleitplanverfahren: TÖB’s, Anwohner/-innen, interessierte Bürger/-innen
Bürgerbeteiligung ☒ja ☐nein
Form/ Gestaltungsspielraum der Beteiligung:
☒ Information
☒ Anhörung
☒ Beratung
☐ Mitbestimmung
Vorgesehene Beteiligungsformate bzw. -methoden
Aufgrund der Bedeutung dieses Projektes für den Stadtteil Sterkrade wird – auch außerhalb der im Rahmen der Bauleitplanung vorgeschriebenen Beteiligung der Öffentlichkeit – ein externes Fachbüro mit der Konzeption und Moderation von Informations- und Beteiligungsveranstaltungen für Bürger, Verbände, Interessenvertretungen etc. beauftragt.
Informationen / Kontakt
Stadt Oberhausen
Dezernat 5
Fachbereich 5-1-20 / Städtebauliche Planung und Stadtgestaltung
Name: Ralf Hüttemann
Telefon: 0208 825-3356
E-Mail: ralf.huettemann@oberhausen.de
Links zu weiteren Informationen
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