Straßen- und Wegekonzept
(Vorhaben mit Bürgerbeteiligung)
Letzte Aktualisierung
05.09.2023
Kurzbeschreibung
Seit dem 1. Januar 2020 ist eine Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) in Kraft. Gemäß § 8 a Absatz 1 KAG hat jede Gemeinde oder jeder Gemeindeverband ein gemeindliches Straßen- und Wegekonzept zu erstellen, welches vorhabenbezogen zu berücksichtigen hat, wann technisch, rechtlich und wirtschaftlich sinnvoll geplante Straßenunterhaltungsmaßnahmen möglich sind und wann beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen an kommunalen Straßen erforderlich werden können. Das Straßen- und Wegekonzept ist über den 5-jährigen Zeitraum der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung anzulegen und bei Bedarf, mindestens jedoch alles zwei Jahre, fortzuschreiben.
Die Verwaltung hat entschieden, das Kanal- und das Straßenbauprogramm sowie das Beleuchtungsprogramm in das neue Straßen- und Wegekonzept zu integrieren.
Beschluss zum Vorhaben / Projekt
B/17/1205-01 Straßen- und Wegekonzept 2022 - 2026.
Aktueller Bearbeitungsstand
Sukzessive Abarbeitung nach Durchführung der Vergabeverfahren.
Voraussichtliche Kosten des Vorhabens (soweit bezifferbar)
-
Zeitplan / Nächste Schritte
Geplante Umsetzung zwischen 2022 und 2026.
Zielgebiet
Gesamtes Stadtgebiet
Zielgruppe / Betroffene Teile der Bürgerschaft
Anwohner/-innen und Eigentümer/-innen
Bürgerbeteiligung ☒ ja ☐nein
Form / Gestaltungsspielraum der Beteiligung:
☒ Information
☒ Anhörung
☒ Beratung
☒ Mitbestimmung
Vorgesehene Beteiligungsformate bzw. -methoden
Info-Flyer
Anliegerversammlung (je nach Maßnahmenumfang) § 8 a KAG NRW
Alternatives Beteiligungsverfahren § 8 a KAG NRW
Informationen / Kontakt
Stadt Oberhausen
Dezernat 5
Fachbereich 5-6-30 / Erschließungsbeiträge
und
Fachbereich 5-6-40 / Straßen- und Kanalbau
Name: Dana Kaczmarek
Telefon: 0208 825-2359
E-Mail: dana.Kaczmarek@oberhausen.de
Links zu weiteren Informationen
Hier können Sie Ihren Kommentar / Ihre Fragen zum Vorhaben "Straßen- und Wegekonzept" einstellen.
Wo bekomme ich, als Betroffener,
einsicht in die Ausführungspläne
und ihrer Kosten??
mfG. Lothar Hettkamp
lh-588230@online.de
Guten Tag Herr Hettkamp,
die Kosten und die Entwurfspläne werden den Eigentümerinnen und Eigentümer in einer Anliegerversammlung präsentiert. Hinweise der Eigentümerinnen und Eigentümer werden nach Möglichkeit mit aufgenommen. Die endgültigen Ausführungspläne werden erst nach der Anliegerversammlung erstellt und können nach Einzelfall im Bereich Mobilität erfragt werden.
Zu den Anliegerversammlungen werden die Eigentümerinnen und Eigentümer postalisch eingeladen. Ein Passwort wird diesen übergeben, um den passwortgeschützten Bereich mit der Dokumentation einzusehen.
Nähere Informationen finden Sie unter:
www.oberhausen.de/strassen-wegekonzept
https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/stadtplanung-bauen-mobilitat-umwelt/mobilitat/verkehrsplanung-undsignalwesen.php
https://www.oberhausen.de/de/index/rathaus/verwaltung/stadtplanung-bauen-mobilitat-umwelt/mobilitat/erschliessung-beitraege.php
Für weitere Informationen können Sie mich anrufen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Patrizia Behlau
Stadt Oberhausen
Bereich 0-1/Stadtkanzlei
Fachbereich 0-1-20/Ratsgremien und Bürgerbeteiligung
Koordinierungsstelle Bürgerbeteiligung
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 825-2285