Lärmaktionsplan
(Vorhaben mit Bürgerbeteiligung)
Letzte Aktualisierung
14.04.2022
Kurzbeschreibung
Die Stadt Oberhausen ist verpflichtet, die Lärmbelastung im Stadtgebiet zu kartieren und im Anschluss daran für die Bereiche, in denen Lärmprobleme bestehen, einen Lärmaktionsplan aufzustellen. Lärmkartierung und Lärmaktionsplan sind alle 5 Jahre fortzuschreiben. Die Rechtsgrundlage dafür ist die EU-Umgebungslärmrichtlinie (Richtlinie 2002/49/EG) sowie das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG). Die Beteiligung der Öffentlichkeit ist gesetzlich vorgeschrieben (§ 47 d Abs. 3 BImSchG).
Beschluss zum Vorhaben / Projekt
Pflichtaufgabe gem. § 47 d BImSchG
Aktueller Bearbeitungsstand
Der Lärmaktionsplan Oberhausen 3. Runde wurde als Überprüfung bzw. Ergänzung des Lärmaktionsplans Oberhausen 2. Runde am 21. März 2022 durch den Rat der Stadt beschlossen. Die Bearbeitung ist somit abgeschlossen und die kurzfristigen Maßnahmen werden in den nächsten fünf Jahren umgesetzt. Die Bürgerbeteiligung hat im November/Dezember 2021 stattgefunden.
Voraussichtliche Kosten des Vorhabens (soweit bezifferbar)
Durch die Erarbeitung des Lärmaktionsplans durch ein externes Ingenieurbüro sind Kosten von ca. 23.000,- EUR entstanden. Die Umsetzung der Maßnahmen wird im Rahmen des Straßenbauprogramms finanziert. Die genauen Kosten sind noch nicht bekannt.
Zeitplan / Nächste Schritte
Nach dem Beschluss des Lärmaktionsplans durch den Rat der Stadt Oberhausen im März folgt zum 19. April 2022 die abschließende Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt. Die Umsetzung der beschlossenen kurzfristigen Maßnahmen erfolgt in den nächsten fünf Jahren. Bereits im Jahr 2022 ist die Lärmkartierung 4. Runde als Grundlage für den nächsten Lärmaktionsplan 2024 abzuschließen.
Zielgebiet
Gesamtes Stadtgebiet
Zielgruppe / Betroffene Teile der Bürgerschaft
Gesamte Bürgerschaft
Bürgerbeteiligung ☒ja ☐nein
Form/ Gestaltungsspielraum der Beteiligung:
☒ Information
☒ Anhörung
☒ Beratung
☐ Mitbestimmung
Vorgesehene Beteiligungsformate bzw. -methoden
Die Beteiligung ist bereits abgeschlossen. Sie wurde über die Homepage der Stadt, die Presse und die sozialen Netzwerke angekündigt. Die Bürgerinnen und Bürger konnten online (per E-Mail) oder vor Ort Anregungen abgeben und zu den geplanten Maßnahmen eigene Ideen und Vorstellungen einbringen. Es wurden insgesamt 47 Eingaben abgegeben.
Informationen / Kontakt
Stadt Oberhausen
Dezernat 5
(Fach-)Bereich 2-2-10 / Ökologische Planung - Untere Naturschutzbehörde / Baumschutz
Name: Sascha van den Akker
Telefon: 0208 825-3576
E-Mail: sascha.van-den-akker@oberhausen.de
Links zu weiteren Informationen
http://www.oberhausen.de/laermaktionsplan-2022
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