Kommunale Wärmeplanung
(Vorhaben mit Bürgerbeteiligung)
Letzte Aktualisierung
18.11.2025
Kurzbeschreibung
Die Stadt Oberhausen ist, wie alle Kommunen in Deutschland mit über 100.000 Einwohnern, zu einer erstmaligen Veröffentlichung eines kommunalen Wärmeplans (KWP) bis zum 30. Juni 2026 verpflichtet (vgl. § 4 Abs. 2 WärmeplanungsGesetz (WPG) und § 2 Abs. 2 Landeswärmeplanungsgesetz NRW (LWPG)). Ziel der KWP ist es aufzuzeigen, wie bis zum Zieljahr 2045 die Wärmeversorgung auf Oberhausener Stadtgebiet frei von fossilen Energieträgern erfolgen kann.
Die Kommune als verantwortliches Organ für die ganzheitliche Umsetzung und Fortschreibung muss als Schnittstelle aller Akteure agieren und die Interessen aller Parteien berücksichtigen. Darunter versteht sich insbesondere die Koordination und Beteiligung aller externen und internen Belange, die Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung.
Bei der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung spielen u.a. die Parameter Wirtschaftlichkeit, Treibhausgaseinsparung (Ermittlung durch technische Berechnungen), Finanzierbarkeit (Einbeziehung potenzieller Investoren), Umwelt- und Naturschutz (Einbeziehung relevanter Bereiche und Verbände) sowie die regionale Wertschöpfung (Einbeziehung Industrie, Gewerbe) und Akzeptanz (Öffentlichkeitarbeit) eine Rolle. Der Wärmeplan soll in die bestehenden Planungsinstrumente, wie beispielsweise die Bauleitplanung oder Satzungen integriert werden können. Die Einbindung der Öffentlichkeit soll durch geeignete Bürgerbeteiligungsformate sichergestellt werden.
Beschluss zum Vorhaben / Projekt
- M/17/3826-01
- B/17/5316
- M/17/5568
- SI/17/2863
Aktueller Bearbeitungsstand
Die Stadt Oberhausen hat im November 2025 in Bürgerveranstaltungen die vorläufige Gebietseinteilung der geplanten Wärmeversorgungsgebiete für das Zieljahr 2045 dargestellt. Im Vorfeld zu diesem Projektstand erfolgte die Erarbeitung der Bestands- und Potenzialanalyse. Damit sind die ersten drei Bearbeitungsschritte der KWP abgearbeitet und es erfolgt die Ausarbeitung der Umsetzungsmaßnahmen, wie die geplanten Wärmeversorgungsgebiet und die damit einhergehende Transformation der Wärmeversorgung auf Oberhausener Stadtgebiet erfolgen kann.
Voraussichtliche Kosten des Vorhabens (soweit bezifferbar)
Für die Erstellung der Wärmeplanung werden Kosten i.H.v. 517.578,- EUR fällig. Diese Summe setzt sich aus dem Gesamthonorar der PD (249.356,- EUR brutto) und den Kosten für das Nachunternehmen (evo) zusammen.
Zeitplan / Nächste Schritte
Die Bearbeitung der KWP liegt im Zeitplan. Die Offenlegung der KWP ist für das erste Quartal 2026 geplant, so dass alle Stellungnahmen entsprechend eingearbeitet werden können und die Verabschiedung der KWP im Rat der Stadt Oberhausens Mitte Mai 2026 fristgerecht erfolgen kann.
Zielgebiet
Gesamtes Stadtgebiet
Zielgruppe / Betroffene Teile der Bürgerschaft
Bewohner/-innen, Haus- und Wohnungseigentümer/-innen, Mieter/-innen
Bürgerbeteiligung ☒ja ☐nein
Form/ Gestaltungsspielraum der Beteiligung:
☒ Information
☐ Anhörung
☐ Beratung
☐ Mitbestimmung
Vorgesehene Beteiligungsformate bzw. -methoden
Pressemitteilungen, Informationsveranstaltungen
Informationen / Kontakt
Stadt Oberhausen
Dezernat 5
(Fach-)Bereich 2-2-30 / Klima- und Ressourcenschutz
Name: Maik Ballmann
Telefon: 0208 825-3518
E-Mail: maik.ballmann@oberhausen.de
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