Kommunale Wärmeplanung
(Vorhaben mit Bürgerbeteiligung)
Letzte Aktualisierung
13.09.2024
Kurzbeschreibung
Die Stadt Oberhausen ist, wie alle Kommunen in Deutschland mit über 100.000 Einwohnern, zu einer erstmaligen Veröffentlichung eines kommunalen Wärmeplans bis zum 30. Juni 2026 verpflichtet (vgl. § 4 Abs. 2 WärmeplanungsGesetz). Die Kommune als verantwortliches Organ für die ganzheitliche Umsetzung und Fortschreibung muss als Schnittstelle aller Akteure agieren und die Interessen aller Parteien berücksichtigen. Darunter versteht sich insbesondere die Koordination und Beteiligung aller externen und internen Belange, die Öffentlichkeitsarbeit und Bürgerbeteiligung.
Bei der Umsetzung der Kommunalen Wärmeplanung spielen u.a. die Parameter Wirtschaftlichkeit, Treibhausgaseinsparung (Ermittlung durch technische Berechnungen), Finanzierbarkeit (Einbeziehung potenzieller Investoren), Umwelt- und Naturschutz (Einbeziehung relevanter Bereiche und Verbände) sowie die regionale Wertschöpfung (Einbeziehung Industrie, Gewerbe) und Akzeptanz (Öffentlichkeitarbeit) eine Rolle. Der Wärmeplan soll in die bestehenden Planungsinstrumente, wie beispielsweise die Bauleitplanung oder Satzungen integriert werden können. Die Einbindung der Öffentlichkeit soll durch geeignete Bürgerbeteiligungsformate sichergestellt werden.
Beschluss zum Vorhaben / Projekt
- M/17/3826-01 – Berichtsstand über den aktuellen Stand zur kommunalen Wärmeplanung
- B/17/5316 – Auftragsvergabe zur Durchführung der kommunalen Wärmeplanung
- M/17/5568 - Start der kommunalen Wärmeplanung – Präsentation von PD und EVO
Aktueller Bearbeitungsstand
Für die Umsetzung, Begleitung und Aufstellung einer kommunalen Wärmeplanung wurde PD - Berater der öffentlichen Hand GmbH von der Stadt Oberhausen beauftragt. PD wird die Aufgaben zum Aufbau von Verwaltungsstrukturen, zur Einrichtung interner und externer Stakeholderbeteiligung sowie das Projektmanagement übernehmen.
Die PD hat wiederum die Energieversorgung Oberhausen AG (EVO) als Nachunternehmen beauftragt. Die EVO wird die technische Eignungsprüfung durchführen, Daten beschaffen, die Bestands- und Potenzialanalyse erarbeiten und abschließend Zielszenarien entwickeln sowie Inhalte für die Umsetzungsstrategie bereitstellen.
Voraussichtliche Kosten des Vorhabens (soweit bezifferbar)
Für die Erstellung der Wärmeplanung werden Kosten i.H.v. 517.578,- EUR fällig. Diese Summe setzt sich aus dem Gesamthonorar der PD (249.356,- EUR brutto) und den Kosten für das Nachunternehmen (evo) zusammen.
Zeitplan / Nächste Schritte
Der FB 2-2-30 steht im stetigen Austausch zur PD und evo. Zur engen Abstimmung werden regelmäßige Sitzungen des Arbeits- und Lenkungskreises stattfinden. Inhaltlich wird zunächst die Bestandsanalyse erarbeitet. Dazu findet eine umfassende Datenerhebung mit Erfassung des Status Quo der Wärmebedarfe und existierender Infrastruktur statt. Anschließend wird die Potentialanalyse mit Ermittlung der Potentiale für Netzausbau und erneuerbare Energien folgen.
Zielgebiet
Gesamtes Stadtgebiet
Zielgruppe / Betroffene Teile der Bürgerschaft
Bewohner/-innen, Haus- und Wohnungseigentümer/-innen, Mieter/-innen
Bürgerbeteiligung ☒ja ☐nein
Form/ Gestaltungsspielraum der Beteiligung:
☒ Information
☐ Anhörung
☐ Beratung
☐ Mitbestimmung
Vorgesehene Beteiligungsformate bzw. -methoden
Pressemitteilungen, Informationsveranstaltungen
Informationen / Kontakt
Stadt Oberhausen
Dezernat 5
(Fach-)Bereich 2-2-30 / Klima- und Ressourcenschutz
Name: Maik Ballmann
Telefon: 0208 825-3518
E-Mail: maik.ballmann@oberhausen.de
Links zu weiteren Informationen
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