Hallenbadgelände Osterfeld, Nachnutzung
(Vorhaben mit Bürgerbeteiligung)
Letzte Aktualisierung
30.09.2021
Kurzbeschreibung
Die Fläche des ehemaligen Hallenbads in Osterfeld an der Westfälischen Straße soll einer neuen Nutzung zugeführt und städtebaulich entwickelt werden.
Beschluss zum Vorhaben / Projekt
Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 714 durch den Rat der Stadt Oberhausen vom 17.11.2014 (Vorlage - B/16/0340-01)
Aktueller Bearbeitungsstand
Der bislang verfolgte Stand der planerischen / baulichen Entwicklung des Areals (insb. Reha-Zentrum) soll nicht weiterverfolgt werden. Die Planungsverwaltung hat die bisherigen Hauptplanungsziele für diesen Standort, die Ihren Niederschlag im Rahmen des Aufstellungsbeschlusses zur Bebauungsplanung 714 gefunden haben, auf ihre fortwährende Aktualität geprüft. Dieser Prozess ist vorläufig abgeschlossen.
An dem Standort soll fortwährend eine wohnbauliche Entwicklung realisiert werden, die allerdings durch eine deutlich wahrnehmbarere und erlebbarere öffentliche Grünnutzung ergänzt werden soll. Von ergänzenden Nutzungen und Funktionen – z.B. aus dem Bereich der Gesundheitswirtschaft – die in das Plangebiet integriert werden können, wird vorläufig abgesehen.
Auf Grundlage verschiedener Entwurfsstudien hat der Investor Mülheimer Wohnungsbau eG (MWB) seine Überlegungen weiter konkretisiert und seinerseits eine Bebauungsskizze erarbeitet. Gegenstand des Entwurfs ist die Schaffung einer urbanen Grünfläche zwischen Heinestraße und Nürnberger Straße als Bindeelement zwischen der Gesamtschule, Stadtsparkasse und dem Klinikum. Die Wohnbebauung erstreckt sich dabei in Blockrandform zwischen Vikariestraße und Nürnberger Straße und schließt den bereits im Süden angedeuteten Wohnblock an der Völklinger Straße. Die Erschließung erfolgt als Verlängerung der nördlichen Vikariestraße entlang der geplanten Baukörper. Die alleinige Entwicklung der skizzierten Wohnbebauung kann aus planungsrechtlicher Sicht zum jetzigen Zeitpunkt auch ohne Bebauungsplan realisiert werden. Über die Fortführung des Planverfahrens ist daher in Abhängigkeit von weiteren Nutzungsüberlegungen für den Bereich zu entscheiden. Falls kein Bebauungsplan erforderlich ist, wird die Stadtplanung die Anwohnerinnen und Anwohner dennoch im Rahmen einer Veranstaltung über die Entwicklung des Hallenbadgeländes informieren.
Voraussichtliche Kosten des Vorhabens (soweit bezifferbar)
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Zeitplan / Nächste Schritte
Das Strategische Immobilienmanagement ist auf Grundlage der vom Investor vorgelegten Bebauungsskizze und einer Bewertung des zuständigen Fachbereichs in Abstimmung mit dem Investor.
Betroffenes Gebiet
Osterfeld
Gelände des ehemaligen Hallenbades Osterfeld und angrenzende städtische Flächen
(Westfälische Straße, Nürnberger Straße, Völklinger Straße, Vikariestraße)
Zielgruppe / Betroffene Teile der Bürgerschaft
Anwohnerschaft, alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, Gestaltungsbeirat, InvestorInnen
Bürgerbeteiligung ☒ja ☐nein
Form/ Gestaltungsspielraum der Beteiligung:
☒ Information
☐ Anhörung
☐ Beratung
☐ Mitbestimmung
Gestaltungsbeirat wurde eingeschaltet
Vorgesehene Beteiligungsformate bzw. -methoden
Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens wird seitens der Verwaltung im Rahmen der Wahrnehmung des laufenden Geschäfts der Verwaltung getroffen. Gestaltungsbeirat wurde eingeschaltet.
Informationen / Kontakt
Stadt Oberhausen
Dezernat 0
(Fach-)Bereich 5-1-20 / Verbindliche Bauleitplanung
Name: Simon Kölsch
Telefon: 0208 825-3274
E-Mail: simon.koelsch@oberhausen.de
Links zu weiteren Informationen
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Das ist leider richtig. In den vergangenen Wochen haben sich zudem noch einige Veränderungen hinsichtlich der Planung auf dem Gelände ergeben. Das Katholische Klinikum plant dort nun doch kein neues Reha-Zentrum. Lesen Sie dazu auch dieses Interview: https://www.waz.de/staedte/oberhausen/kko-will-osterfelder-traditionskrankenhaus-erhalten-id216495997.html