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Führerscheinumtausch für die Jahrgänge 1959 bis 1964

20.09.2022

Deutschlandweit müssen millionenfach alte Papierführerscheine in den nächsten Jahren in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden. Während Scheckkarten aktuellen Musters, die ab dem 19.01.2013 ausgestellt wurden, bereits ein Ablaufdatum enthalten, ergeben sich die Umtauschtermine älterer Führerscheine aus einem Stufenplan. Nachdem die ersten Führerscheine bereits erfolgreich umgetauscht wurden, müssen jetzt die Inhaberinnen und Inhaber eines Papierführerscheins (grau oder rosa), die in den Jahren von 1959 bis 1964 geboren sind, ihre Führerscheine bis zum 19.01.2023 umgetauscht haben.

Die Führerscheinstelle der Stadt ist gerüstet, es wurden zusätzliche Umtauschtermine geschaffen, die online über das Serviceportal der Stadt Oberhausen gebucht werden können. Im Technischen Rathaus in Sterkrade ist hierfür eigens eine Umtauschstelle eingerichtet worden. Alle anderen haben noch wenigstens ein Jahr länger Zeit. Weitere Tauschfristen finden Sie auf den städtischen Internetseiten unter dem Suchbegriff „Führerschein“. Hier können Sie auch genau nachlesen, welche Unterlagen für einen Umtausch mitgebracht werden müssen.

Zusätzlich alternativ möglich (je nach Umfang):
In jedem Fall benötigen Bürgerinnen und Bürger den alten Führerschein und ein biometrisches Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), einen gültigen Personalausweis, Pass oder ein anderes Ausweisdokument (zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel) sowie die Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 25,30 EUR.

Wenn der Führerschein bis zum 31.12.1998 in einer anderen Stadt ausgestellt wurde, wird eine sogenannte Karteikartenabschrift benötigt, die Bürgerinnen und Bürger bereits im Vorfeld der Vorsprache bei der ausstellenden Behörde telefonisch anfordern können. Der Antrag für den Umtausch des Führerscheins muss in jedem Fall persönlich in der Führerscheinstelle gestellt werden, die Abholung des Kartenführerscheins durch eine bevollmächtigte Person ist grundsätzlich möglich. Alternativ besteht die Möglichkeit, vom Direktversand des Kartenführerscheins seitens der Bundesdruckerei Gebrauch zu machen. Die Kosten dafür betragen zusätzlich 4,30 Euro, ersparen aber den erneuten Weg zur Führerscheinstelle und eine erneute Terminbuchung.