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Stadt verzichtet auf Elternbeiträge für Januar 2021

20.01.2021

Wegen der weitestgehenden Schließung von Angeboten der Kinderbetreuung und der Schulen aufgrund der Corona-Pandemie haben das Land NRW und die Kommunen vereinbart, für Januar 2021 auf die Erhebung von Elternbeiträgen für die Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflege und den Offenen Ganztag im Primarbereich zu verzichten. Das Land Nordrhein-Westfalen hat dabei eine 50-prozentige Kostenübernahme zugesagt.

Für die Eltern bedeutet dies: Die Stadt Oberhausen verzichtet, vorbehaltlich der Zustimmung des Rates, auf die Erhebung der Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 und verrechnet diese mit denen für den Monat Februar 2021. Dieses Verfahren garantiert den geringsten Aufwand für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung. Im Nachgang der Ratssitzung am 8. Februar 2021 werden dann die „Erstattungsbescheide für Januar 2021“ erstellt und mit einem Infoschreiben, welches das Verfahren der Verrechnung noch einmal erläutert, an die  Bürgerinnen und Bürger versandt.

Zahlungspflichtige, die nicht am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden gebeten, bestehende Daueraufträge einmalig für den Monat Februar 2021 auszusetzen oder auf eine Einzelanweisung zu verzichten. Eingehende Februarzahlungen werden durch die Finanzbuchhaltung der Stadt Oberhausen erstattet.