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Regelbetrieb in den Kindertagespflegestellen und Kindertageseinrichtungen

02.06.2021

Das Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen informiert in einem Informationsschreiben vom 26. Mai 2021 über die Rückkehr in den Regelbetrieb in den Kindertageseinrichtungen (KTE) als auch den Kindertagespflegestellen (KTP) ab Montag, 7. Juni 2021. Alle Oberhausener Träger von KTE als auch die Fachstelle KTP appellieren zum Schutz von Kindern, deren Familien sowie den Beschäftigten in der Kindertagesbetreuung, die AHA-Regeln weiterhin achtsam im Blick zu behalten sowie innerhalb der Kindertagesbetreuung die Möglichkeiten durch Testungen auszuschöpfen.

Betreuungsumfang erweitert
Mit der Rückkehr in den Regelbetrieb ab Montag, 7. Juni 2021, wird der Betreuungsumfang in KTE wieder um zehn Stunden erweitert und Familien können die Kindertagesbetreuung wieder vollumfänglich in Anspruch nehmen. Die festen Settings, in denen die Kinder die letzten Monate betreut wurden, können wieder aufgelöst werden zugunsten von gruppenübergreifenden Angeboten.

Beschäftigte als auch Verantwortliche für die Kindertagesbetreuung in Oberhausen freuen sich sehr darüber, dass den Kindern durch die Rückkehr in den Regelbetrieb wieder Teilhabe und uneingeschränkte Bildungsangebote vor Ort ermöglicht werden können.

Kontaktöffnungen mit Augenmaß
Durch die Durchmischung der Gruppen besteht die Gefahr, dass einzelne Infektionen oder Quarantänevorgaben schnell wieder zu Beeinträchtigungen der Betreuung in Kindertageseinrichtungen oder Kindertagespflegestellen führen können. Daher appellieren alle Oberhausener Träger von KTE sowie die Fachstelle Kindertagespflege, Kontaktöffnungen der Kindertagesbetreuung mit Augenmaß zu gestalten und auf das pädagogisch Notwendige zu konzentrieren. Das betrifft zum einen den Zugang von Gästen in die Einrichtung oder die Kindertagespflegestelle. Neue Eltern sind z. B. herzlich gerne eingeladen, ihr Kind zur Eingewöhnung in die Betreuung zu begleiten. Die Betreuungsangebote werden dies in möglichst kleinen Kontaktgruppen gestalten. Alle Eltern und andere Gäste der Betreuung sind gebeten, den Grundsatz der drei GGG (geimpft, genesen oder getestet) anzuwenden und die Beschäftigten der Kindertagesbetreuung entsprechend zu informieren.

Darüber hinaus sollten Eltern zunächst weiter ihre Kinder vor der Kindertagesbetreuung abgeben bzw. abholen. Gruppenübergreifende Angebote innerhalb einer Kindertageseinrichtung werden mit Vorsicht und Augenmaß so ausgewählt, dass der Betrieb z. B. mit Früh- und Spätdiensten zwar gesichert, aber Abschlussaktionen für die Schulanfänger*innen beispielsweise in einem überschaubaren Rahmen auf Gruppenebene angeboten werden. Hier sind parallel stets der aktuelle Inzidenzwert und die damit verbundenen Regeln der Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum zu beachten.

Hygienemaßnahmen einhalten
Mit der Rückkehr zum Regelbetrieb sind Kinder, Beschäftigte und Familien unverändert aufgefordert, alle Hygienemaßnahmen sowie Abstandsregeln verantwortungsvoll einzuhalten und Testmöglichkeiten vollständig auszuschöpfen.

Erst in dieser Woche verkündete das Ministerium, dass den Kindertageseinrichtungen ab sofort die sogenannten Lolli-Tests zur Verfügung stehen. Die Einführung der Lolli-Tests begrüßen die Beschäftigten und Verantwortlichen für die Kindertagesbetreuung. Diese kindgerechte Testmöglichkeit erleichtert den Familien das Testen der Kinder enorm. Daher geht die dringende Bitte an die Eltern, die Testung ihrer Kinder gewissenhaft vorzunehmen, um zum Gesundheitsschutz aller beizutragen.

Weiterhin gilt auch, dass kranke Kinder nicht in die Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflege zu bringen sind.

Ziel aller Vorsichtsmaßnahmen ist es, Infektionen zu vermeiden, um die Öffnung der KTE und KTP aufrecht zu halten und die Urlaubsplanungen von Familien nicht zu gefährden.