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Maskenpflicht gilt auch weiterhin

11.01.2021

Die in der Allgemeinverfügung der Stadt Oberhausen vom 21. Dezember 2020 verfügte Ausgangsbeschränkung ist mit dem Ablauf der Allgemeinverfügung am 10. Januar 2021 aufgehoben.

Der Krisenstab hat in der heutigen Sitzung die Veröffentlichung einer neuen Allgemeinverfügung beschlossen. Diese tritt am Dienstag, 12. Januar 2021 in Kraft und beinhaltet die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske in den nachfolgend genannten Bereichen. Hinsichtlich dieser Bereiche haben sich gegenüber der vorherigen Allgemeinverfügung keine Änderungen ergeben.

Stadtbezirk Sterkrade:

  • Bahnhofstraße (einschließlich „Kleiner Markt“) zwischen Eugen-zur-Nieden-Ring und Ostrampe,
  • Steinbrinkstraße zwischen Eugen-zur-Nieden-Ring und der Kreuzung Friedrichstraße/Eugen-zur-Nieden-Ring,
  • der gesamte Bereich (inklusive Parkplatz) am Sterkrader Tor,
  • der gesamte Bereich des Martha-Schneider-Bürger-Platzes
    werktäglich in der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr;

Stadtbezirk Osterfeld:

  • Gildenstraße zwischen Marktplatz Osterfeld und Bottroper Straße
    werktäglich in der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr;

Stadtbezirk Alt-Oberhausen:

  • Marktstraße zwischen Mülheimer Straße und Friedrich-Karl-Straße,
  • Elsässer Straße zwischen Marktstraße und Poststraße inklusive Friedensplatz,
  • Langemarkstraße zwischen Helmholtzstraße und Friedensplatz,
  • Lothringer Straße zwischen Marktstraße und Hermann-Albertz-Straße
    werktäglich in der Zeit von 7 Uhr bis 21 Uhr;

Neue Mitte Oberhausen (CentrO):

  • CentrO-Promenade begrenzt durch den Platz der Guten Hoffnung und den Luise-Albertz-Platz
    werktäglich in der Zeit von 9 Uhr bis 21 Uhr.