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Impftermine für 79-Jährige nach Ostern und neue Allgemeinverfügung

25.03.2021

Im Zusammenhang mit der Ankündigung des NRW-Gesundheitsministeriums, demnächst mit der Impfung der Gruppe der 70- bis 79-Jährigen beginnen zu können, weist der Krisenstab der Stadt Oberhausen auf folgende wichtige Punkte hin:

1. Bis Ostern sind sämtliche Termine im Impfzentrum ausgebucht.

2. Im Laufe der kommenden Woche erhalten die 79-jährigen Oberhausenerinnen und Oberhausener ein Infoschreiben der Stadt. Es besagt, dass sie sich ab Osterdienstag, 6. April 2021, bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) für einen Impftermin im Oberhausener Impfzentrum anmelden können. Diese Anmeldung ist möglich über die Internetseite www.116117.de sowie die kostenlose Telefonnummer 0800 116 117 01.

Krisenstabsleiter Michael Jehn sagt dazu: „Ich bin sehr froh, dass es nach Ostern ohne Unterbrechung weitergeht. Die Buchungen der über 80-Jährigen haben nachgelassen, da schon über 11.200 von ihnen ein Impfangebot angenommen haben. Sobald allen 79-Jährigen ein Angebot gemacht wurde, werden wir Jahrgangsweise die Nächstjüngeren anschreiben. Wir gehen davon aus, dass auch die 78-Jährigen im April noch Post von uns erhalten werden“.

Zudem wurde der Stadt vom Gesundheitsministerium NRW angekündigt, dass ab dem 6. April 2021 die Menschen mit Vorerkrankungen (2. Priorität gem. § 3 CoronaSchVO) und die Gleichgestellten dann durch die niedergelassenen Ärzte geimpft werden können.

Angesichts eines nachhaltigen Inzidenzwertes von über 100 in Oberhausen hat die Stadt Oberhausen eine Allgemeinverfügung erlassen, die ab morgen, 26. März 2021 gilt. Sie enthält folgende Punkte:

1. Im öffentlichen Raum darf sich nur noch ein Hausstand mit einer einzigen weiteren Person treffen, die von zu betreuenden Kindern aus ihrem Hausstand begleitet werden kann.

2. Bei der gemeinsamen Nutzung von privaten Fahrzeugen durch Personen aus verschiedenen Hausständen muss jeder – sofern nicht eine Ausnahme nach der CoronaSchVO besteht – eine medizinische Maske tragen. Diese Verpflichtung gilt nicht für die Fahrerin/den Fahrer. 

3. Auf Sportanlagen unter freiem Himmel gilt für Kinder bis einschließlich 14 Jahren: Sport in Gruppen ist nur noch mit bis zu fünf Kindern zuzüglich bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen erlaubt.

4. Die Nutzung aller Spielplätze im Stadtgebiet Oberhausen ist von 18:00 Uhr bis 09:00 Uhr des Folgetages untersagt.