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Digitaler Unterricht: Mehrere tausend Endgeräte an Schulen

15.01.2021

Zum erneuten Start des Distanzlernens nimmt auch an den Oberhausener Schulen der digitale Unterricht nochmal Fahrt auf. Mehr als zweitausend der von der Stadt Oberhausen beschafften iPads aus den Sofortausstattungsprogrammen stehen bereits in den Schulen zur Verfügung, weitere 1500 iPads folgen bis Ende Januar.

„Dass die Digitalisierung verstärkt Einzug in unsere Schulen hält, ist wichtig und notwendig“, freut sich Oberbürgermeister Daniel Schranz. „Hier liegt unsere Zukunft, und zwar auch über den Zeitpunkt hinaus, in dem wir uns noch mit der Corona-Pandemie beschäftigen müssen.“

Dass die von Bund und Land geförderten Geräte nun eingesetzt werden können, basiert auf einer Förderrichtlinie, welche im August 2020 veröffentlicht wurde. Auf dieser Grundlage konnte die Stadt die Anschaffung der benötigten Geräte gemeinsam mit anderen Kommunen europaweit ausschreiben. Neben der weltweit gestiegenen Nachfrage nach digitalen Endgeräten durch Homeschooling und Homeoffice hat auch das Weihnachtsgeschäft die am Markt verfügbaren Kapazitäten zusätzlich reduziert. IT-Dezernent Michael Jehn: „Ich bin froh, dass es uns gelungen ist, die iPads noch vor Weihnachten 2020 in Oberhausen zu haben und die Verteilung an den Schulen gestartet ist. 2000 Geräte sind bereits an die Schulen ausgeliefert worden“.

Die iPads stehen den Schulen nun zur Verfügung, um sie leihweise an Schülerinnen und Schüler auszugeben, welche keinen Zugriff auf ein digitales Endgerät während der Phase des Distanzlernens haben. Die Geräte werden darüber hinaus auch in den Notbetreuungen vor Ort eingesetzt sowie dem Lehrpersonal zur Verfügung gestellt. Die Kontingente der einzelnen Schulen richten sich hierbei nach der Zahl der Kinder mit Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen, so wie es vom Schulausschuss Ende vergangenen Jahres  beschlossen wurde.

Leider reichen die Fördermittel aber nur für knapp 80 Prozent der gemeldeten Leistungsberechtigten. Jede Schule entscheidet zudem selbst über den Verwendungszweck im Rahmen der Förderrichtlinien. Ein Anspruch auf eine Ausstattung mit einem digitalen Endgerät besteht nicht.

In Verbindung mit der bereitgestellten Lernplattform iServ kann Unterricht auch im Distanzlernen gestaltet werden. Videokonferenzen sowie der Austausch von Dokumenten und E-Mails sind mit iServ datenschutzkonform möglich und werden in den Oberhausener Schulen bereits seit Mitte 2020 genutzt.