Aktuelle Pressemeldungen

Anmeldung der ViertklässlerInnen an den weiterführenden Schulen

13.01.2021

In gut zwei Wochen ist es soweit: Die Erziehungs- und weiteren Personensorgeberechtigten der derzeitigen ViertklässlerInnen an den Grundschulen sind zur Anmeldung der Schülerinnen und Schüler an den weiterführenden Schulen in Oberhausen aufgefordert. Die sogenannten ÜbergängerInnen werden nach den kommenden Sommerferien dann eine der drei in Oberhausen vorgehaltenen Schulformen (Gesamtschule, Realschule, Gymnasium) besuchen.

Vorherige Terminvereinbarung
In diesem Jahr sind einige Besonderheiten zu beachten: Anders als in den Vorjahren finden die Anmeldungen an allen drei Schulformen im gleichen Zeitraum statt: Zwischen dem 1. Februar 2021 und dem 05. Februar 2021 werden die Anmeldungen an den einzelnen Schulen entgegengenommen. Es ist angesichts der Corona-bedingten Umstände zu beachten, dass die Anmeldungen ausschließlich nach Terminvereinbarungen vorgenommen werden. Daher sind die Erziehungsberechtigten bzw. Personensorgeberechtigten dazu aufgerufen, sich im Vorfeld des Anmeldezeitraums bei den Schulen zu melden, um verbindliche Termine abzustimmen. Informationen zur Terminvereinbarung (ob telefonisch oder online) erhalten sie auf den Internetseiten der weiterführenden Schulen.

Welche weiterführenden Schulen es in Oberhausen gibt, ist dem Schulverzeichnis auf den Internetseiten der Stadt Oberhausen entnehmen: hier

Die Anmeldetage
Die Anmeldetage an allen Oberhausener weiterführenden Schulen:
Montag, 1. Februar 2021; Dienstag, 2. Februar 2021; Mittwoch, 3. Februar 2021;
Donnerstag, 4. Februar 2021; Freitag, 5. Februar 2021.
WICHTIG: Jeweils ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung mit den weiterführenden Schulen.

Die Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt persönlich von nur einer erziehungs- bzw. personensorgeberechtigten Person mit dem anzumeldenden Kind in der von ihr gewählten weiterführenden Schule. Gibt es weitere erziehungs- bzw. personensorgeberechtigte Personen, sind für diese Vollmachten bzgl. der Schulanmeldung auszufüllen und mitzubringen.

Alle beteiligten Personen sind verpflichtet, eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen, und dazu aufgefordert, die Hygienebestimmungen zu berücksichtigen.

Dokumente mitbringen
Mitzubringen sind folgende Dokumente: Geburtsurkunde des Schulkindes, ggf. Vollmacht der weiteren erziehungs- bzw. personensorgeberechtigten Person sowie Halbjahreszeugnis der 4. Klasse, Anmeldebogen und Anmeldeerklärung. Die drei zuletzt genannten Dokumente werden von den Grundschulen ausgehändigt.

Anschließend wird seitens der Schulen und der Schulverwaltung eine Übersicht über die Anmeldungen an den Schulen erstellt. Die Erziehungs- und Personensorgeberechtigten erhalten danach einen Bescheid. Dieser informiert, ob eine Annahme an der gewünschten Schule erfolgt ist, oder ob im Falle von Überhängen an einzelnen Schulen (mehr Anmeldungen als vorhandene Schulplätze) eine alternative Schule empfohlen wird.

Für weitere Fragen stehen die Schulen sowie von der Schulverwaltung Björn Hermstein (montags bis donnerstags in der Zeit von 8 Uhr bis 16 Uhr, freitags bis 13 Uhr unter der Rufnummer 825-7060) zur Verfügung.