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Vertragsunterzeichnung zum Haus des Jugendrechts

25.06.2020

Die Jugendgerichtshilfe kümmert sich um jugendliche Täter und bringt soziale und erzieherische Gesichtspunkte in das Strafverfahren ein. Ziele sind, weiteren Straftaten durch die Jugendlichen vorzubeugen und sie gleichzeitig bei ihrer weiteren Entwicklung und Wiedereingliederung in die Gemeinschaft zu unterstützen. Hierzu arbeiten ab 1. September 2020 rund 40 Beschäftigte von Jugendgerichtshilfe, Polizei und Staatsanwaltschaft unter einem Dach. Dann öffnet das „Haus des Jugendrechts“ in der Alten Post gegenüber dem Hauptbahnhof. Den entsprechenden Mietvertrag über rund 1500 Quadratmeter Bürofläche haben am Mittwoch, 24. Juni 2020, Oberbürgermeister Daniel Schranz, Polizeipräsident Alexander Dierselhuis und Immobilienbeigeordneter Michael Jehn unterzeichnet.

Im „Haus des Jugendrechts“ wird der komplette Bereich der Jugendgerichtshilfe einziehen - die Mitarbeiter*innen sind derzeit noch an der Danziger Straße untergebracht. Hinzukommen seitens der Polizei Beamt*innen des Kriminalkommissariats 12 (Rauschgift- und Jugendkriminalität) sowie Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft.

Das Angebot soll gefährdete Jugendliche in Oberhausen erreichen, bevor diese zu Intensivtätern werden. Nach Schätzung der Jugendgerichtshilfe betrifft dies rund 200 junge Menschen, die bereits straffällig geworden sind, aber ausdrücklich keine Intensivtäter sind. Häuser des Jugendrechts sind eine gut evaluierte Methode, sich behördenübergreifend optimal mit der Prävention und Bekämpfung der Jugendkriminalität zu befassen. Evaluationen belegen gerade auch in Nordrhein Westfalen die positiven Wirkungen. Derzeit existieren vier solcher Häuser in NRW: in Köln, Paderborn, Dortmund und Essen.

Zitate-Sammlung:

Daniel Schranz, Oberbürgermeister: „Im Haus des Jugendrechtes arbeiten alle Behörden übergreifend zusammen. Das ist eine große Chance für die Jugendlichen selbst, aber auch für unsere Gesellschaft. Gemeinsames Ziel ist es, gefährdete Kinder und Jugendliche vor kriminellen Karrieren als Intensivtäter zu schützen und den Weg in ein straffreies Leben zu ebnen.“

Alexander Dierselhuis, Polizeipräsident: „Die Bekämpfung der Jugendkriminalität steht für mich auf zwei Säulen. Erstens: die Verfahrensbeschleunigung. Auffällige Jugendliche sollen merken, dass sie unter Beobachtung stehen und die Folgen ihrer Tat sofort zu spüren bekommen. Zweitens: die Vernetzung der zuständigen Stellen, um die präventive Arbeit zu verbessern. Pädagogen, Juristen und Kriminalbeamte arbeiten zukünftig Hand in Hand unter einem Dach, denn die Digitalisierung beschleunigt sicherlich vieles, aber der persönliche Austausch und die enge Zusammenarbeit aller Akteure sind für mich der Schlüssel zum Erfolg.“

Michael Jehn, Beigeordneter: „Es geht hier nicht nur um Bestrafung! Durch die Konzentration der Behörden an einem  gemeinsamen Ort wird ein wichtiger Beitrag geleistet, um effektiver und individueller auf junge Täter einwirken zu können und sie davor zu schützen, eventuell abzugleiten."

Horst Bien, Leitender Oberstaatsanwalt: Es ist wichtig, den Jugendlichen nach der Tat zügig die Konsequenzen ihres strafbaren Verhaltens vor Augen zu führen. Mit dem Haus des Jugendrechts steht nun in Oberhausen eine Einrichtung zur Verfügung, in der die beteiligten Institutionen zusammenwirken können, um die Jugendkriminalität effektiver und schneller zu bekämpfen. Ziel ist es, die weitere Entwicklung der Jugendlichen nachhaltig zu beeinflussen. Sie sollen ein Unrechtsbewusstsein erlernen, um sie davon abzuhalten, weitere Straftaten zu begehen.