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Stadt untersagt Feuerwerk auf öffentlichen Plätzen

21.12.2020

Für den Jahreswechsel untersagt die Stadt Oberhausen auf ausgewählten, publikumsträchtigen Plätzen „jede Verwendung von Pyrotechnik“, wie es in der Coronaschutzverordnung heißt. Das Feuerwerksverbot betrifft den Altmarkt (Stadtbezirk Alt-Oberhausen), den Willy-Brand-Platz (Stadtbezirk Alt-Oberhausen), den Arnold-Rademacher-Platz (Stadtbezirk Sterkrade) sowie den Marktplatz Osterfeld (Stadtbezirk Osterfeld). Damit folgt die Stadt den Vorgaben aus der Coronaschutzverordnung.

In diesem Zusammenhang verweist Krisenstabsleiter Michael Jehn noch einmal auf bereits bestehende Regelungen wie das Verbot von Partys, Veranstaltungen und Versammlungen und das Verbot des Verzehrs von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum. All diese Maßnahmen dienen dem Schutz vor Infektionen, da zum Beispiel die Einhaltung von Mindestabständen in ausgelassener Feierlaune nicht mehr zu gewährleisten ist. 

Jehn appelliert an die Oberhausenerinnen und Oberhausener: „Halten Sie sich bitte an die Regelungen und beschränken Sie auch im privaten Bereich Ihre Kontakte, auch wenn wir dadurch alle in diesem Jahr auf liebgewonnene Gewohnheiten verzichten müssen. Aber nur so schützen Sie sich und andere."