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Stadt ordnet Maskenpflicht im Umfeld von Schulen an

13.11.2020

Zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus hat die Stadt Oberhausen die Maskenpflicht auf das Umfeld einiger Schulen erweitert. Basis der Allgemeinverfügung ist die Coronaschutzverordnung NRW (CoronaSchVO). Die entsprechenden Bereiche sind in den Anlagen der Allgemeinverfügung schraffiert. Hier handelt es sich um Orte, an denen sich regelmäßig zahlreiche Schülerinnen und Schüler aufhalten und begegnen, sei es vor Schulbeginn, nach Schulschluss oder beim Wechsel in ein anderes Unterrichtsgebäude. Zusätzlich kommt es an vielen dieser Orte zu Begegnungen mit anderen Passanten.
Die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske besteht in den entsprechenden Bereichen außerhalb der Schulferien und gesetzlichen Feiertage in NRW montags bis freitags jeweils an folgenden Schulen und zu folgenden Uhrzeiten:

  • 7 bis 14 Uhr: Friedrich-Ebert-Realschule
  • 7 bis 15:30 Uhr: Anne-Frank-Realschule, Hans-Sachs-Berufskolleg, Käthe-Kollwitz-Berufskolleg, Theodor-Heuss-Realschule
  • 7 bis 16:30 Uhr: Elsa-Brändström-Gymnasium, Fasia-Jansen-Gesamtschule, Fasia-Jansen-Gesamtschule Zweig Schönefeld, Freiherr-vom-Stein-Gymnasium, Gesamtschule Osterfeld, Gesamtschule Weierheide, Gesamtschule Weierheide Zweig Fichtestraße, Heinrich-Böll-Gesamtschule, Heinrich-Heine-Gymnasium, Sophie-Scholl-Gymnasium
  • 7 bis 18 Uhr: Hans-Böckler-Berufskolleg

Die Allgemeinverfügung tritt am 14. November 2020 in Kraft und gilt zunächst bis einschließlich 30. November 2020.
Die Allgemeinverfügung steht auf www.oberhausen.de.