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Parken auf Gehwegen wird jetzt richtig teuer

27.04.2020

Am Dienstag, 28. April, treten einige Änderungen der Straßenverkehrsordnung und der Bußgeldkatalogverordnung in Kraft. Ziele sind lt. Mitteilung des Bundesverkehrsministeriums die Verbesserung der Verkehrssicherheit und der Klimaverträglichkeit.

Dabei kommt es zu einer erheblichen Erhöhung der Geldbußen: Das verbotswidrige Parken auf Gehwegen zum Beispiel kostete bisher 20 Euro, jetzt werden 55 bis 100 Euro fällig. Raser müssen außerhalb geschlossener Ortschaften bei Geschwindigkeitsüberschreitungen von mehr als 26 km/h bereits mit einem Fahrverbot rechnen, innerhalb geschlossener Ortschaften reichen bereits Überschreitungen von mehr als 21 km/h für ein Fahrverbot. In verkehrsberuhigten Bereichen ist übrigens nur Schrittgeschwindigkeit in Höhe von 6 km/h zulässig, die „kritische“ Überschreitungsgrenze für ein Fahrverbot ist da schnell erreicht.  Eine Übergangszeit für die neuen Regelungen gibt es übrigens nicht, ab dem 28. April also wird’s teurer. Weitere Infos des Bundes-Verkehrsministerium finden Sie hier