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Mund-Nase-Schutz in allen städtischen Dienstgebäuden
Aus aktuellem Anlass hat der Krisenstab entschieden, dass es ab Montag, 19. Oktober 2020, Pflicht ist, in allen Dienstgebäuden der städtischen Verwaltung einen Mund-Nase-Schutz zu tragen. Dies gilt gleichermaßen für Bürgerinnen, Bürger, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Krisenstabsleiter Michael Jehn: „Mehr denn je kommt es jetzt auf jeden Einzelnen an, sich und andere zu schützen. Die Hygieneschutzmaßnahmen müssen eingehalten werden. Dazu gehört auch das Tragen des Mund-Nase-Schutzes. Es ist erwiesen, dass dort, wo kein Abstand gehalten werden kann, der Mund-Nase-Schutz die Ansteckungsgefahr deutlich reduziert.“
Jehn empfiehlt außerdem dringend, sowohl im beruflichen als auch im privaten Umfeld zu Hause die Hygiene- und Abstandsregeln einzuhalten. „So kann jeder dazu beitragen, das Infektionsgeschehen zu reduzieren.“