Aktuelle Pressemeldungen

Land, Stadt und DUH schließen Vergleich
im Klageverfahren zur Luftreinhalteplanung

28.02.2020

Das Land Nordrhein-Westfalen, die Stadt Oberhausen und die Deutsche Umwelthilfe (DUH) haben sich vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster auf einen Vergleich zur Umsetzung des Luftreinhalteplans Oberhausen geeinigt. Wie schon im gerichtlichen Vergleichsverfahren zum LRP Essen, wurde zwischen den Beteiligten ein umfangreiches Maßnahmenpaket zur weiteren Absenkung der NO2-Konzentration in der Außenluft vereinbart.

„Wir freuen uns, dass das Gericht und die Deutsche Umwelthilfe anerkannt haben, dass die Stadt Oberhausen und die Bezirksregierung bereits eine Vielzahl an Maßnahmen auf den Weg gebracht haben und so auf dem richtigen Weg sind, ohne Fahrverbote die Stickoxid-Werte zeitnah einzuhalten. Daran werden wir zusammen mit der Stadt nun intensiv weiterarbeiten“, so Regierungspräsidentin Birgitta Radermacher.

Auch Oberbürgermeister Daniel Schranz sieht das Ergebnis positiv: „In enger Zusammenarbeit mit dem Umweltministerium Nordrhein-Westfalen und der Bezirksregierung Düsseldorf ist es uns gelungen, diesen Vergleich zu erzielen. Dafür haben wir anspruchsvolle Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität festgelegt, die eine Einhaltung des NO2-Grenzwertes an der Mülheimer Straße in 2020 sicherstellen sollen“, erklärte Oberbürgermeister Daniel Schranz. „Ich freue mich sehr, dass es uns gelungen ist, Fahrverbote zu vermeiden und bis auf Weiteres auch auf Maßnahmen zu verzichten, die den Menschen nur schwer zu vermitteln gewesen wären“, so Schranz weiter. Hier nannte das Stadtoberhaupt beispielhaft die Einführung von Tempo 30-Limits oder die Reduzierung von Fahrspuren.

Auch Sabine Lauxen, Dezernentin für Umwelt, Gesundheit und Mobilität sieht in dem Ergebnis einen Erfolg für Oberhausen: „Die Verhandlungen mit der DUH waren intensiv, wurden aber immer in einer sehr guten und konstruktiven Atmosphäre geführt. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle noch einmal herzlich bei allen Beteiligten bedanken. Das Gericht hat mit seiner Rechtsprechung und seiner vermittelnden Rolle die Grundlage für angemessene Lösungen gelegt, um gemeinsam das Ziel der Grenzwerteinhaltung und der Vermeidung von Dieselfahrverboten zu erreichen“.

Einig waren sich die Parteien darüber, dass auch die Automobilkonzerne ihrer Verantwortung nachkommen müssen und schnellstmöglich mit Hilfe von Hardware-Nachrüstungen die Emissionen ihrer Fahrzeuge senken müssen. Dass außerdem die bereits umgesetzten Maßnahmen wirken, zeigt der rückläufige NO2-Messwert an der Mülheimer Straße (Jahresdurchschnitt 2019: 43 µg/m³).

Der im Vergleichsgespräch am 12. Februar 2020 vor dem OVG Münster und in den Tagen danach ausgehandelte Vergleich sieht Folgendes vor:

Um den NO2-Grenzwert schnellstmöglich einzuhalten, setzt die Stadt Oberhausen ein umfangreiches Maßnahmenpaket um, das in die Fortschreibung des Luftreinhalteplans aufgenommen wird. Der wichtigste Punkt betrifft das ganztägige Lkw-Durchfahrtverbot an der Mülheimer Straße. Weitere Maßnahmen sind die automatisierte Kommunikation zwischen Feuerwehrfahrzeugen und Lichtsignalanlagen zur kürzeren Unterbrechung der grünen Welle bei Einsatzfahrten (Ausbau der V2X-Kommunikation), die Nachrüstung bzw. Neubeschaffung von Bussen bei der Stadtwerke Oberhausen GmbH sowie von Fahrzeugen im kommunalen Fuhrpark, der Betrieb eines über das Mobiltelefon anforderbaren Busverkehrs (Bus on demand) sowie der Ausbau der Infrastruktur für den Radverkehr und die Elektromobilität.

Falls jedoch wider Erwarten der durchschnittliche Wert für NO2 auf der Grundlage der Werte für Januar 2020 bis September 2020 40 µg/m³ überschreitet, wird die Stadt auf Grundlage der Machbarkeitsstudie zur Reduzierung der Verkehrsbelastung durch den motorisierten Individualverkehr (MIV) auf der Mülheimer Straße weitere Maßnahmen umsetzen.

Nach Abschluss des gerichtlichen Verfahrens wird nun die Planergänzung zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet 2011 - Teilplan West - für den Bereich der Stadt Oberhausen durch die Bezirksregierung Düsseldorf erarbeitet und fertiggestellt. Unterstützung leistet dabei eine Projektgruppe. Vertreter unter anderem von Umweltverbänden und Verwaltung sowie aus den Bereichen Wirtschaft, Handwerk und Verkehr steuern hier weitere Maßnahmen bei, die die im gerichtlichen Vergleichsverfahren vereinbarten städtischen Maßnahmen ergänzen. Der LRP Oberhausen wird nach Abschluss der Fortschreibung mehr als 35 neue oder weiterentwickelte Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität enthalten.

Die Offenlage des Planentwurfs ist nach Abschluss der Arbeiten ab dem Sommer 2020 vorgesehen.

Weitere Informationen und die Pressemeldung des OVG finden Sie hier:
www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/index.php