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Auswahl der Wahllokale für die Kommunalwahlen 2020

20.05.2020

Am 13. September 2020 werden in Nordrhein-Westfalen Kommunalwahlen und die Wahl des Integrationsrates abgehalten.

Die Stadt Oberhausen achtet stets darauf, der Kontinuität bei der Auswahl der Wahllokale besondere Priorität einzuräumen, um den Wählerinnen und Wählern die Abgabe ihrer Stimme zu erleichtern. Dazu wurden bis dato Wahllokale in Alten-, Pflege- und Seniorenheimen eingerichtet. Darunter fallen auch die Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen. Da die weitere Entwicklung der Corona-Pandemie zum derzeitigen Zeitpunkt nicht absehbar ist, hat sich der Fachbereich Wahlen aus Gründen des vorbeugenden Gesundheitsschutzes entschieden, diese Einrichtungen für die Kommunalwahlen 2020 nicht als Wahllokale zu nutzen. Die Bewohnerinnen und Bewohner der Einrichtungen werden gebeten, zum Eigenschutz und sofern ihnen das persönliche Aufsuchen ihres Wahllokals nicht möglich ist, bei der Stadt Oberhausen einen Wahlschein zu beantragen, um ihre Stimme per Briefwahl abzugeben.

Da die Auswahl der Wahllokale durch die Rahmenbedingungen sehr begrenzt ist, wird vermehrt auf Kindertageseinrichtungen und Schulen zurückgegriffen. In manchen Schulen werden bis zu drei Wahllokale eingerichtet werden müssen; diese werden entsprechend ausgeschildert. In Einzelfällen müssen von den Wahlberechtigten eventuell längere Wege in Kauf genommen werden.

Der Fachbereich Wahlen bittet um Verständnis.