Aktuelle Pressemeldungen
Taxi- und Mietwagenangelegenheiten
11.02.2019
Nach einer umfangreichen (Neu-)Vergabe von Taxenkonzessionen macht die Stadt darauf aufmerksam, dass vor einer Entscheidung über die Vergabe weiterer Erlaubnisse ein Gutachten zur Bedarfsüberprüfung eingeholt werden soll.
Zu diesem Zweck richtet die Stadt Oberhausen nach § 13 Absatz 4 des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) ab sofort einen Beobachtungszeitraum ein. Dieser soll bis zur Fertigstellung des Gutachtens bestehen bleiben, die Dauer eines Jahres jedoch nicht überschreiten.