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Stadt und Jobcenter Oberhausen informieren

17.07.2019

Durch das vom Bundestag beschlossene Starke-Familien-Gesetz vom 29. April 2019 treten verschiedene Neuerungen in Kraft, die mit einer Stärkung von Kindern aus Familien mit kleinen und mittleren Einkommen einhergehen und von denen insbesondere Alleinerziehende profitieren.

Neben Regelungen, wie der Erhöhung des Kinderzuschlags ab dem 1. Juli 2019 von 170 Euro auf 185 Euro pro Monat und Kind, werden mit Wirkung vom 1. August 2019 auch die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets verbessert.

Das Schulstarterpaket (Schultasche, Schreib-, Rechen-, Zeichenmaterialien, u. ä.) steigt von jährlich 100 Euro auf 150 Euro und wird zukünftig entsprechend der Steigerung der Regelsätze dynamisiert. Zum 1. August werden regelmäßig 100 Euro und zum 1. Februar 50 Euro an Berechtigte ausgezahlt.

Die monatliche Teilhabeleistung eröffnet den Kindern die Teilnahme an Kultur- und Freizeitangeboten. Hierzu gehören Unterricht in künstlerischen Fächern (z.B. Musikunterricht) aber auch die Übernahme von Mitgliedsbeiträgen in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit. Auch die Anschaffung von Ausrüstungsgegenständen kann unterstützt werden. Der Anspruch für dieses Modul des Bildungs- und Teilhabepakets steigt von monatlich 10 Euro auf 15 Euro.

Die bisher von den Leistungsberechtigten aufzubringenden Eigenanteile für das gemeinsame Mittagessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen sowie für die Schulbeförderungskosten (Schokoticket) entfallen.

Mit Inkrafttreten des Starke-Familien-Gesetz geht durch Wegfall gesonderter Antragserfordernisse für Schulausflüge, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und Teilhabeleistung auch ein Bürokratieabbau für Antragsteller und Leistungsanbieter einher.

Für Bezieher/innen von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld nach Sozialgesetzbuch II ist das Jobcenter zuständig. Für Bezieher/innen von Sozialhilfe nach dem Sozialgesetzbuch XII, von Wohngeld nach Wohngeldgesetz, von Kinderzuschlag nach Bundeskindergeldgesetz und Leistungsempfänger/innen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der Bereich Soziales bei der Stadtverwaltung Oberhausen zuständig.