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„Laute“ Gartenarbeit nur zu bestimmten Zeiten erlaubt

18.04.2019

Die Stadt Oberhausen weist darauf hin, dass der Gebrauch elektrisch betriebener Geräte und Maschinen im Freien, beispielsweise von Rasenmähern, nicht rund um die Uhr erlaubt ist. Hobbygärtner und Handwerker sollten demnach folgende Regeln beachten:

Geräte und Maschinen dürfen an Sonn-und Feiertagen in Wohngebieten ganztägig überhaupt nicht und an Werktagen in der Zeit von 20 bis 7 Uhr nicht betrieben werden.

Darüber hinaus dürfen Freischneider,  Grastrimmer und Graskantenschneider, Laubbläser und  Laubsammler an Werktagen in der Zeit von 7  bis 9 Uhr, von 13 bis 15 Uhr sowie von 17 bis 20 Uhr nicht eingesetzt werden.

Besonders leise  Geräte, die mit dem Umweltzeichen ausgezeichnet sind, sind davon ausgenommen. Gartenbaubetriebe sowie andere gewerblich tätige Personen sind ebenfalls nicht von den Einschränkungen betroffen.

Der elektrisch betriebene Rasenmäher darf als „leises Gerät“ werktags von 7 bis 20 Uhr betrieben werden.

Sträucher, Büsche, Bäume, Hecken, die den Gehweg oder die Straße einengen, sind von den Grundstückseigentümern zurückzuschneiden, auch Schilder, Ampeln und Laternen müssen stets gut sichtbar sein.