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Planfeststellungsverfahren zur Betuwe-Linie

13.04.2017

Im Planfeststellungsverfahren zum dreigleisigen Ausbau der Bahnstrecke Oberhausen-Emmerich (Betuwe) findet ab dem 25. April, 10 Uhr, der nicht-öffentliche Erörterungstermin in der Luise-Albertz-Halle statt. Im Folgenden die wichtigsten Fragen und Antworten zum Erörterungstermin.

Was ist ein Erörterungstermin? Der Erörterungstermin ist ein wichtiger Schritt in einem Planfeststellungsverfahren und dient dazu, dass die Deutsche Bahn als Vorhabenträger und die Bürgerinnen und Bürger, die Einwände erhoben haben, direkt die Unstimmigkeiten besprechen. Für alle Einwender besteht die Möglichkeit, ihre schriftlich eingereichten Kritikpunkte genauer zu beschreiben und Unklarheiten in der eingereichten Stellungnahme zu beseitigen. Neue Kritikpunkte können nicht mehr eingebracht werden.

Wer organisiert den Erörterungstermin? Das Anhörungsverfahren wird von der Bezirksregierung Düsseldorf durchgeführt. Sie organisiert auch den Erörterungstermin und führt durch den Termin. Die Bezirksregierung Düsseldorf protokolliert zudem den Verlauf der Veranstaltung, damit die Aussagen im weiteren Verfahren verwendet werden können.

Wer kann am Erörterungstermin teilnehmen? Dieser Termin ist nicht öffentlich. Teilnehmen können alle Personen, die fristgerecht Einwendungen oder Stellungnahmen eingereicht haben (Einwender). Eine Vertretung durch einen Bevollmächtigten ist möglich. Dazu ist eine schriftliche Vollmacht notwendig. Weiterhin werden betroffene Bürgerinnen und Bürger zugelassen.

Wie lange dauert der Erörterungstermin? Der Erörterungstermin beginnt am 25. April, und wird falls nötig bis zum 28. April fortgesetzt.

Wie geht es nach dem Erörterungstermin weiter? Die Bezirksregierung Düsseldorf würdigt alle schriftlichen Einwendungen und die Ergebnisse des Erörterungstermins. Sie stellt alle Konflikte, die die Planung auslöst, zusammen. Das Eisenbahnbundesamt als Planfeststellungsbehörde wägt bei jedem Konflikt alle Argumente ab und trifft eine Entscheidung.

Wo gibt es nähere Informationen? Der Text der öffentlichen Bekanntmachung mit weiteren Informationen wurde unter anderem im Amtsblatt der Stadt Oberhausen vom 3. April, im Amtsblatt der Bezirksregierung Düsseldorf vom 6. April und auf der Internetseite der DB-Netz veröffentlicht.