Migration & Integration
Integrationsrat
Wahl des Integrationsrates
Nach § 27 der Gemeindeordnung NRW ist in einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Integrationsrat zu bilden. Der Städtetag, der Städte- und Gemeindebund und die LAGA NRW haben den 07.02.2010 als landesweiten einheitlichen Wahltermin für die Wahlen zu den Integrationsräten empfohlen.
Dieser Empfehlung hat sich der Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen im Einvernehmen mit den politischen Gremien angeschlossen.
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Kommunales Integrationszentrum
Der Rat der Stadt hat die Weiterentwicklung der Regionalen Arbeitsstelle Zuwanderung ( RAA ) in ein Kommunales Integrationszentrum ( KI ) beschlossen. Grundlage ist das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in Nordrhein-Westfalen vom 8.2.2012.
Kontakt
Kommunales Integrationszentrum (KI)
Renate-Weckwerth-Haus
Mülheimer Straße 200
46045 Oberhausen
Telefon: 0208 305760-10
Fax: 0208 305760-25
E-Mail: kommunales-integrationszentrum@oberhausen.de