Führerschein

Die Führerscheinklassen

AM




A1

A2


A



B

 

C1
 

C
 

D1
 

D

BE

C1E

 

CE

D1E




DE

L

 

T

Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) (Mopeds): bauartbedingte Höchst-geschwindigkeit < 45 km/h, elektronische Antriebsmaschine oder Verbrennungsmotor; Hubraum <50 ccm oder Nenndauerleistung < 4kW, dreirädrige Kleinkrafträder, vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

Leichtkrafträder (125 cm³, bis 11 kW)

Krafträder  (auch mit Beiwagen): Motorleistung <35kW (Verhältnis Leistung/Gewicht < 0,2 kW/Kg)

Krafträder (auch mit Beiwagen); Hubraum > 50ccm oder bauartbedingte
Höchstgeschwindigkeit >45 km/h, dreirädrige Kraftfahrzeuge und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern

KFZ bis 3,5 t und nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz, auch mit Anhänger, dessen Gesamtmasse die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigt und die Gesamtzugmasse höchstens 3,5 t beträgt.

Kfz von 3,5 t bis 7,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg

Kfz über 3,5 t mit nicht mehr als 8 Sitzplätzen außer dem Führersitz und
Anhänger bis 750 kg

Kraftomnibusse mit nicht mehr als 16 Sitzplätzen außer dem Führersitz und Anhänger bis 750 kg

Kraftomnibusse und Anhänger bis 750 kg

Kfz der Klasse B mit Anhänger (sofern nicht in Klasse B fallend)

Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermassse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen)

Kfz der Klasse C mit Anhänger über 750 kg

Kfz der Klasse D1 mit Anhänger über 750 kg (die Gesamtzugmasse darf 12 t und die zulässige Gesamtmasse des Anhängers die Leermasse des Zugfahrzeugs nicht übersteigen und der Anhänger nicht zur Personenbeförderung verwendet werden)

Kfz der Klasse D mit Anhänger über 750 kg

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für solche Zwecke eingesetzt werden bis 32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurfördeerzeuge bis 25 km/h, mit Anhänger

Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen bis 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h, im land- oder forstwirtschaftlichen Einsatz

 

Kontakt


Stadt Oberhausen
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-9003, -9015
Fax: 0208 825-9132
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de