Führerschein

 

Erwerb einer Fahrerlaubnis

Die zur Antragstellung benötigten Unterlagen richten sich nach der angestrebten Fahrerlaubnisklasse. Hierzu wird auf die nachstehende Auflistung verwiesen.

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse  AM, A1, A2, A, B, BE, L, T:

  1. Gültiger Personalausweis, Pass oder anderes Ausweisdokument ( zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)
  2. Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), dass den biometrischen Anforderungen entspricht. Sollte aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung ständig getragen werden, sind Ausnahmen lediglich mit einer entsprechenden Bescheinigung der Gemeinde nachzuweisen
  3. Sehtestbescheinigung vom Optiker oder Augenarzt (nicht älter als 2 Jahre und im Original)
  4. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung im Original
  5. Name und Anschrift der Fahrschule und zuständigen Prüfstelle
  6. Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 43,90 EUR, bei Ersterteilern mit Probezeit 44,70 Euro

Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klasse C1/C1E, C/CE, D1/D1E, D/DE
(Vorbesitz der Klasse B erforderlich):

  1. gültiger Personalausweis, Pass oder anderes Ausweisdokument (elektronischer Aufenthaltstitel)
  2. Lichtbild (Mindestgröße 35 x 45 mm, ohne Kopfbedeckung), dass den biometrischen Anforderungen entspricht . Sollte aus religiösen Gründen eine Kopfbedeckung ständig getragen werden, sind Ausnahmen lediglich mit einer entsprechenden Bescheinigung der Gemeinde nachzuweisen.
  3. Augenärztliches Gutachten nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nur vom Augenarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner), nicht älter als 2 Jahre und im Original
  4. Ärztliche Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (für die Klasse D und ihre Unterklassen Leistungstest vom Arbeits- oder Betriebsmediziner), nicht älter als 1 Jahr und im Original
  5. Nachweis über die Erste-Hilfe-Schulung im Original
  6. Name und Anschrift der Fahrschule und zuständigen Prüfstelle
  7. Verwaltungsgebühr in Höhe von derzeit 43,90 bis 73,10 Euro

Fahrerlaubnisse dieser Klassen werden ab Antragstellung auf fünf Jahre befristet erteilt. Für den Antrag müssen Sie mit einer Bearbeitungszeit von circa vier Wochen rechnen, in denen die vorgeschriebenen Überprüfungen durchgeführt werden. Eine Verlängerung ist unter Beifügung der obengenannten Unterlagen (Ziffer 1-4) rechtzeitig, circa vier Wochen vor Ablauf, zu beantragen.

Für Fahrerlaubnisinhaber der Klasse 2 (jetzt Klasse C/CE) , die nach dem 01.01.1950 geboren wurden, erlischt die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der Klasse 2 mit Vollendung des 50. Lebensjahres. Sollte die Klasse 2 bereits abgelaufen sein, ist ein Antrag auf Erteilung nach Fristablauf unter Vorlage

  1. eines biometrischen Lichtbildes/ Passfotos,
  2. gültiger Personalausweis, Pass oder anderes Ausweisdokument ( zum Beispiel elektronischer Aufenthaltstitel)
  3. der ärztlichen Eignungsuntersuchung nach Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung, darf nicht älter als 1 Jahr sein und im Original
  4. des augenärztlichen Gutachtens nach Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (nur vom Augenarzt beziehungsweise Arbeits- oder Betriebsmediziner), darf nicht älter als 2 Jahre sein und im Original
  5. des aktuellen Führerscheines

zu stellen.

Die Erteilung der Fahrerlaubnis der Klasse C/CE ist in den meisten Fällen prüfungsfrei möglich. Die Gebühr beträgt zur Zeit 43,90 bis 72,50 Euro.


Wechsel der Fahrschule

Sollte es nach einem bereits erteilten Prüfungsauftrag zu  einem Wechsel der Fahrschule kommen, muss dafür ein Antrag gestellt werden. Dieser Antrag steht Ihnen im Downloadbereich zur Verfügung. Dieser muss ausgefüllt und persönlich in der Dienststelle eingereicht werden, da Gebühren in Höhe von maximal 25,60 EURO entstehen. Der Bearbeitungszeitraum kann bis zu 3 Wochen betragen.


Kontakt

Stadt Oberhausen
Führerscheinstelle
Am Förderturm 28
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-9019, -9031, -9025, -9377, -9013
Fax: 0208 825-9132
E-Mail: fuehrerscheinstelle@oberhausen.de