Wohnung

Mietvertrag

Es wird ernst. Bevor du den Mietvertrag unterschreibst, solltest du ihn genau und komplett gelesen haben. Das klingt für dich vielleicht selbstverständlich, aber oftmals sind die Verträge länger als man glaubt und eventuell wird von dir eine Unterzeichnung zwischen Tür und Angel gefordert. Das hat dann allerdings meistens auch einen Grund - also lass dich nicht dazu drängen.

Wenn dir Teilaspekte unklar sind, frag nach. Sollte der Vermieter nicht bereitwillig alle offenen Punkte klären, solltest du den Vertrag erstmal mit nach Hause nehmen und jemandem zeigen, der sich damit besser auskennt.


Ein Mietvertrag enthält im Wesentlichen Informationen über

  • Die Mietsache und die Mietzeit
  • Regelung über das Kündigungsrecht (Bei unbefristeten Verträgen in aller Regel für dich drei Monate) und die dann erforderlichen Renovierungen etc.
  • Die Mietzahlung (Höhe und Fälligkeit)
  • Die Instandhaltung der Wohnung (Renovierungspläne sind beachtenswert. Diese verlangen die Renovierung bestimmter Räume in gewissen Abständen)

Des Weiteren enthält der Mietvertrag Regelungen über die Kaution. Am häufigsten ist die so genannte Barkaution. Hier übergibt oder überweist du den vereinbarten Kautionsbetrag an den Vermieter. Du kannst die Kaution in drei gleichen Monatsraten zahlen, auch wenn im Mietvertrag etwas anderes steht. Die erste Teilleistung wird erst zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem übrigen Vermögen anlegen. Meist geschieht das auf einem Sparbuch oder ähnlichem. Er ist außerdem gesetzlich verpflichtet, die Kaution zu verzinsen. Der Vermieter hat die Kaution vollständig zurückzuzahlen, wenn du ausgezogen bist und er keine Gegenansprüche geltend machen kann. Übrigens darf die Kaution drei Monatsmieten nicht übersteigen. Üblich sind aber meistens zwei Monatskaltmieten.

Weitere Informationen findest du zum Beispiel unter Immobilienscout24

Noch Angst vor versteckten Klauseln?
Unwirksame Klauseln sind natürlich auch dann unwirksam, wenn du den Vertrag unterschrieben hast. Nur muss man die im Nachhinein erkennen oder sich an fachkundige Adressen wenden, die sich mit Mietrecht auskennen, wie zum Beispiel die Verbraucherzentrale NRW.

Kontakt

Fragen zu den vorgestellten Angeboten und Informationen beantworten die jeweiligen Anbieter oder Einrichtungen, die hier entweder mit Kontaktdaten angegeben oder verlinkt sind.

Das Kinder- und Jugendportal ist ein Serviceangebot der Stadt Oberhausen. Es wird ständig überarbeitet und ausgebaut. Über Anregungen, Ideen und Tipps zur Ergänzung und Verbesserung dieser Informationen, aber auch Lob oder konstruktive Kritik, freut sich der Bereich Pressestelle, Virtuelles Rathaus: jugendportal@oberhausen.de.