Rat und Hilfe

Grundsicherung für Arbeitssuchende

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Seit dem 01. Januar 2005 gibt es die Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Neben Dienstleistungen und Sachleistungen gehört dazu das Arbeitslosengeld II (Alg II).
 

In diese Leistung sind die frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammengeführt. Zuständig für die Gewährung der Leistungen ist das Jobcenter Oberhausen.

Eine wichtige Aufgabe des Jobcenter Oberhausen ist die Gewährung der Grundsicherung für Arbeitsuchende, die auch als Arbeitslosengeld II oder Hartz IV bekannt ist. Wie die Bezeichnung "Grundsicherung" schon zeigt, ist damit eine Absicherung des Mindestbedarfes gemeint, eine Sicherung des Existenzminimums, das zum Leben notwendig ist. Diese Absicherung ist für alle gedacht, die dafür zu wenige oder gar keine eigenen Mittel haben.

Neben der Gewährung der Grundsicherung für Arbeitsuchende ist die Wiedereingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt eine ebenfalls wichtige Aufgabe. Hierfür steht jedem Hilfesuchenden ein persönlicher Ansprechpartner in den dezentralen Teams Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld zur Verfügung. Für die Personenkreise der unter 25jährigen, der Selbständigen und Rehabilitanden gibt es eigene Teams.

Nähere Informationen zu den Leistungen finden Sie auf der Internetseite des Jobcenter Oberhausen sowie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales , der Bundesagentur für Arbeit und bei der Regionalagentur MEO.

Kontakt

Fragen zu den vorgestellten Angeboten und Informationen beantworten die jeweiligen Anbieter oder Einrichtungen, die hier entweder mit Kontaktdaten angegeben oder verlinkt sind.

Das Kinder- und Jugendportal ist ein Serviceangebot der Stadt Oberhausen. Es wird ständig überarbeitet und ausgebaut. Über Anregungen, Ideen und Tipps zur Ergänzung und Verbesserung dieser Informationen, aber auch Lob oder konstruktive Kritik, freut sich der Bereich Pressestelle, Virtuelles Rathaus: jugendportal@oberhausen.de.