Bauordnung
Wiederkehrende Prüfungen
Bei Bauobjekten, die den Sonderbauvorschriften unterliegen (hierzu zählen die Verkaufsstättenverordnung, die Krankenhausverordnung, die Hochhausverordnung, die Garagenverordnung sowie die Verordnung über Bau und Betrieb von Versammlungsstätten), hat die Bauaufsicht in vorgeschriebenen Zeitabständen eine Überwachung der Objekte vorzunehmen.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3575 (Herr Plicht)
E-Mail: joerg.plicht@oberhausen.de