Bauordnung

Abgeschlossenheitsbescheinigung

Um Wohneigentum in bestehenden oder auch in beantragten Gebäuden bilden zu können, benötigen Sie eine sogenannte Abgeschlossenheitsbescheinigung. Um diese Bescheinigung zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag mit Vorlage von Bauzeichnungen zu stellen. Im Rahmen der Prüfung werden bestehende Gebäude auch besichtigt und der Bestand mit den genehmigten Unterlagen der Hausakten verglichen. Insbesondere bei älteren Gebäuden muss oftmals noch zusätzlich ein Bauantrag zur nachträglichen Genehmigung gefordert werden.

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Bauordnung
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