Baugenehmigung und Bauordnung

Baugenehmigung

Die gesetzlich eingeführten Formblätter erhalten Sie in der Registratur. Abgeben können Sie Ihren Bauantrag ebenfalls in der Registratur. Selbstverständlich können Sie uns den Antrag auch postalisch übermitteln.

Bevor ein Gebäude errichtet oder verändert werden kann, ist es erforderlich, einige Formalitäten bei der zuständigen Bauaufsichtsbehörde zu erledigen. Bei Bauvorhaben im Stadtgebiet Oberhausen wenden Sie sich hierzu an den Bereich Baugenehmigung und Bauordnung, den Sie im Technischen Rathaus in Sterkrade finden.

Auch bei der Bauordnung wurden Verwaltungsverfahren vereinfacht. So besteht heute die Möglichkeit, Wohngebäude und dazugehörige Nebengebäude und Nebenanlagen unter bestimmten Voraussetzungen ohne Baugenehmigung zu errichten. Hierzu muss Ihr Baugrundstück sich im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplans befinden.

Weiterhin muss es sich um ein Gebäude mittlerer oder geringer Höhe handeln, d. h., der Fußboden des obersten Aufenthaltsraums darf nicht mehr als 22 m oberhalb der Geländeoberfläche liegen. Liegt Ihr Baugrundstück nicht innerhalb eines rechtskräftigen Bebauungsplans, dann ist es immer erforderlich, einen Bauantrag zu stellen. Dies ist häufig dann der Fall, wenn es sich um eine Baulücke innerhalb eines gewachsenen Orts handelt. Ob die Voraussetzungen für das Bauen ohne Baugenehmigung gegeben sind, können Sie bei den zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bereich Baugenehmigung und Bauordnung erfahren.

Weitere Informationen finden Sie unten auf der Seite unter der Rubrik "Mehr zum Thema"!

Kontakt

Stadt Oberhausen
Baugenehmigung und Bauordnung
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3405
Fax: 0208 825-5283
E-Mail: bauaufsicht@oberhausen.de

 

Mehr zum Thema