Impfen in Oberhausen
Inhaltsverzeichnis
Seit dem 27. Dezember 2020 werden in Oberhausen die freiwilligen Impfungen gegen das Coronavirus durchgeführt.
Aktuelles
Faktenlage zur Impfung
Vorbeugen ist besser als erkranken: Niemand kann vorhersagen, ob eine Infektion mit Corona mild oder schwer verläuft. Am besten: Eine Infektion ganz vermeiden und sich gegen das Virus impfen lassen. Dafür gibt es in Deutschland aktuell vier zugelassene Impfstoffe, die nachweislich vor schweren Krankheitsverläufen und den bislang bekannten Virusvarianten schützen.
Die Corona-Impfstoffe sind sicher und wirksam: Alle in Deutschland zugelassenen Impfstoffe haben das übliche Prüfverfahren der EU durchlaufen und erfüllen die hohen europäischen Sicherheitsstandards. Das heißt, die Qualität, Unbedenklichkeit und Wirksamkeit der Impfstoffe wurden genauso überprüft wie bei allen anderen Arzneimitteln – nur, dass es diesmal schneller ging, weil alle relevanten Schritte parallel statt hintereinander stattfanden.
Die Impfung birgt weniger Risiken als eine Corona-Infektion: Einige sind verunsichert – auch durch Falschmeldungen - und befürchten Impfschäden infolge einer Corona-Schutzimpfung. Das Risiko einer schwerwiegenden Nebenwirkung nach einer COVID-19-Impfung liegt aber bei gerade einmal 0,02 Prozent. Deutlich größer ist dagegen die Gefahr, dem Virus ungeimpft zu begegnen: Jede siebte Person, die sich infiziert, muss mit einem schweren COVID-19-Verlauf rechnen.
Auch Jüngere können schwer erkranken: Nicht nur ältere Menschen können schwer an COVID-19 erkranken, auch bei Jüngeren können schlimme Krankheitsverläufe und Langzeitfolgen wie schwere Erschöpfungszustände, anhaltende Atemnot oder neurologische Schäden („Long Covid“) auftreten.
Mit einer Impfung schützen Sie sich und andere: Die Impfung schützt nicht nur die eigene Gesundheit. Sie reduziert auch das Risiko, das Virus auf andere zu übertragen. Dadurch werden auch Menschen geschützt, die sich nicht impfen lassen können – zum Beispiel Personen, die sich aufgrund von Vorerkrankungen nicht impfen lassen können und Kinder unter 12 Jahren, für die noch kein Impfstoff zugelassen ist.
Impfen verhindert die Ausbreitung des Virus – und weitere Lockdowns: Jede Impfung hilft, das Virus in Schach zu halten und die Pandemie in den Griff zu bekommen. Denn je mehr Menschen durch eine Impfung vor einer Infektion mit dem Virus geschützt sind, desto häufiger trifft es auf Menschen, die sich nicht mehr anstecken können – und umso schlechter kann es sich ausbreiten. Das ist auch mit Blick auf das dynamische Infektionsgeschehen durch die Virusvarianten wichtig, denn: Je weniger Infektionen es gibt, desto geringer ist auch die Wahrscheinlichkeit, dass neue gefährliche Mutationen entstehen.
Impfen entlastet das Gesundheitssystem: Je mehr Menschen durch eine vollständige Impfung vor schweren Krankheitsverläufen geschützt sind, desto weniger mit SARS-CoV-2 infizierte Personen müssen im Krankenhaus (intensivmedizinisch) behandelt werden. Das entlastet das Gesundheitssystem. Je weniger Corona-Infektionen auftreten, desto besser gelingt zudem die Kontaktnachverfolgung und Infektionsketten können schneller unterbrochen werden.
Die Impfung bringt Normalität in den Alltag zurück: Ob Social Distancing, Homeoffice, Studieren zu Hause oder Homeschooling – die Pandemie hat allen Menschen viel abverlangt. Dank des nationalen Impffortschritts ist zwar wieder mehr Normalität in unseren Alltag zurückgekehrt. Dennoch sollte niemand auf den Schutz durch immer mehr Geimpfte und die aktuell niedrigen Inzidenzen vertrauen und auf das Impfen verzichten. Denn Berechnungen des Robert Koch-Instituts zufolge müssen mindestens 85 Prozent der 12- bis 59-Jährigen gegen COVID-19 geimpft sein, um die Übertragungen von SARS-CoV-2 soweit zu reduzieren, dass ein Gemeinschaftsschutz in der Bevölkerung entsteht. Bei den über 60-Jährigen müssten es sogar 90 Prozent sein. Deshalb gilt nach wie vor: Jede Impfung zählt, um die Pandemie zu beenden.
Bescheinigung für Impfungen von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren
Für eine Impfung von Kindern und Jugendlichen von 12 bis 16 Jahren ist entsprechend der Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) eine ausführliche medizinische Beratung und Aufklärung der Kinder und Jugendlichen bzw. ihrer Sorgeberechtigen durch einen Arzt sowie eine Einwilligung beider sorgeberechtigter Personen erforderlich. Mit der Unterschrift auf dieser Bescheinigung beider sorgeberechtigter Personen wird in die Impfung minderjähriger Personen eingewilligt.
Die Einwilligungsbescheinigung finden Sie hier.
Für diese Personen gibt es aktuell ein Impfangebot - Was zu tun ist!
Alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren - seit 7. Juni
Personen, die nicht mobil sind
Alle Bürgerinnen und Bürger ab 12 Jahren - seit 7. Juni 2021
Seit 7. Juni 2021 ist die bisherige Impfpriorisierung in Nordrhein-Westfalen aufgehoben. Damit haben alle Bürgerinnen und Bürger grundsätzlich die Berechtigung, eine Coronavirus-Schutzimpfung zu erhalten und einen Impftermin zu vereinbaren.
Impfungen in:
Betrieben
Betriebsärzte und -ärztinnen wurden seit dem 7. Juni in die Impforganisation mit einbezogen. Sie werden ebenfalls vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen beliefert. Zuständig für die Verteilung ist demnach der Bund. Betriebsärzte impfen grundsätzlich in eigener Verantwortung.
Arztpraxen
Die nordrhein-westfälischen Arztpraxen (auch privatärztliche Praxen) werden laut Mitteiling des Landes NRW seit dem 7. Juni vom Bund über die Apotheken und den pharmazeutischen Großhandel mit Impfdosen versorgt. Zuständig für die Verteilung ist der Bund. Sie können grundsätzlich - je nach Verfügbarkeit - Impfdosen direkt über dieses System bestellen.
Seit dem 7. Juni 2021 werden auch die Kinder- und Jugendärzte in die Impforganisation einbezogen. Sie können seit diesem Zeitpunkt ebenfalls Impfdosen für Kinder- und Jugendliche ab 12 Jahren bestellen. Dafür steht der Impfstoff der Firma BioNTech zur Verfügung, der in der letzten Woche von der Europäischen Arzneimittelbehörde für diese Altersgruppe zugelassen wurde.
Impfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren sollen laut Erlass des Landes NRW landesweit am Freitag, 17. Dezember, starten. Hauptsächlich werden die Kinder- und Jugendärztinnen sowie die Hausärztinnen und Hausärzte die Kinderimpfungen übernehmen, um die Impfungen möglichst kindgerecht durchzuführen und dem besonderen medizinischen Beratungsbedarf der Eltern zu gerecht zu werden. Für die Impfungen von Kindern wird ein spezieller Impfstoff von BioNTech/Pfizer genutzt.
STIKO-Empfehlung für Kinder unter 12 Jahren
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 9. Dezember ihre Empfehlung für eine Impfung gegen das Coronavirus bei Kindern im Alter von fünf bis einschließlich elf Jahren ausgesprochen. Kinder in dem Alter sollen vor allem dann geimpft werden, wenn Vorerkrankungen vorliegen. Aber auch Kinder ohne Vorerkrankungen können laut StiKo eine Impfung auf individuellen Wunsch erhalten. Insbesondere dann, wenn sich in deren Umfeld Kontaktpersonen befinden, die nicht oder nur unzureichend gegen einen schweren Verlauf nach einer COVID-19-Erkrankung geschützt werden können. Eine Impfung sollte mit einem Abstand von drei bis sechs Wochen und nach ärztlicher Aufklärung erfolgen.
Grundsätzlich erfolgen die Impfungen in Arztpraxen in eigener Verantwortung. Daher bleibt es auch seit dem 7. Juni den jeweiligen Arztpraxen überlassen, in welcher Reihenfolge und an welche Patienten Impftermine auf Grundlage der zur Verfügung stehenden Impfdosen vergeben werden.
Personen, die nicht mobil sind
Mobile Teams besuchen aktuell die besonders gefährdeten Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen. Sie impfen das Personal und die Bewohnerinnen und Bewohner direkt vor Ort in der Einrichtung. Die Impfung läuft dann ebenso ab wie in den Impfzentren – auch hier kommen nur qualifizierte Ärztinnen und Ärzte sowie geschultes Personal zum Einsatz. Die Einsätze werden im Vorfeld mit den jeweiligen Einrichtungen koordiniert. Die Mitarbeiterinnen der Einrichtungen klären alle Impflinge vorab über die Impfung auf und organisieren die Einwilligung zur Impfung.
Folgenden Personen kann leider zurzeit noch kein Impfangebot unterbreitet werden
Kinder unter 5 Jahre
Für Kinder unter 5 Jahren gibt es zurzeit kein genehmigtes Vakzin.
Warum sollte man sich gegen COVID-19 impfen lassen?
Durch die Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 kann eine COVID-19 Erkrankung auftreten. Der Krankheitsverlauf kann sehr unterschiedlich verlaufen, das zum Beispiel auch von vom Alter, vorhandenen Vorerkrankungen und auch von der Virusvariante ab. Das heißt auch, dass bei einer Infektion, die Symptome sehr verschieden sein können. Sie können ohne Symptome (asymptomatisch), symptomarm oder mit schwere Infektionen auftreten, oder sogar bis zum Tod führen. Manche Menschen, die an COVID-19 erkrankt waren, haben noch Wochen oder Monate nach der Erkrankung Beschwerden (Long Covid), können ihren Sport nicht weiter machen und in sehr schweren Fällen kann es sogar zur Berufsunfähigkeit führen.
Da das Virus - insbesondere die neuen Virus-Varianten/Mutationen - auch durch Personen ohne Symptome (asymptomatisch) übertragen werden kann und generell sehr leicht über die Luft übertragbar ist, breitet es sich schnell aus, vor allem in Innenräumen. Durch eine Impfung kann das Infektions- und Erkrankungsrisiko sehr stark reduziert werden. Sie trägt somit zum eigenen und gegenseitigen Schutz sowie zur Eindämmung der Pandemie bei. Durch die Impfung wird das Risiko an COVID-19 schwer zu erkranken und unter Langzeitfolgen zu leiden, sehr stark reduziert. Langfristig wird es so hoffentlich bald möglich werden, Kontaktbeschränkungen zu lockern. Dafür muss zunächst jedoch ein Großteil der Bevölkerung eine Immunität gegen das Virus entwickeln.
Wer darf geimpft werden und wer nicht?
Wie bei allen Impfungen gibt es Fälle, bei denen aus medizinischen Gründen keine Impfung möglich ist: Zum Beispiel bei einer akuten Erkrankung mit Fieber oder wenn Sie auf einen der Inhaltsstoffe überempfindlich reagieren. Diese Punkte werden deshalb vor der Impfung abgefragt.
Nicht geimpft werden sollten:
- Kinder unter 5 Jahren, für die der Impfstoff aktuell nicht zugelassen ist, sollen zurzeit noch nicht geimpft werden.
- Wer an einer akuten Krankheit mit Fieber über 38,5°C leidet, soll erst nach Genesung geimpft werden.
- Eine Erkältung oder gering erhöhte Temperatur (unter 38,5°C) ist jedoch kein Grund, die Impfung zu verschieben.
- Bei einer Überempfindlichkeit gegenüber einem Impfstoffbestandteil sollte nicht geimpft werden: Bitte teilen Sie der Impfärztin/dem Impfarzt vor der Impfung mit, wenn Sie Allergien haben.
- Wer nach der 1. Impfung eine allergische Sofortreaktion (Anaphylaxie) hatte, sollte die 2. Impfung nicht erhalten.
Quelle: Aufklärungsbogen zur Covid-19-Impfung/Robert Koch-Institut
Impfungen für Kinder und Jugendliche
Seit dem 19. August 2021 empfiehlt auch die Ständige Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut die Impfung mit einem mRNA-Impfstoff für alle Kinder und Jugendlichen ab 12 Jahren.
Damit stellen sich wichtige Fragen: Warum sollte ich mein Kind impfen lassen? Was genau empfiehlt die STIKO bezüglich der Impfung von Kindern und Jugendlichen ab 12 Jahren? Wie wirksam ist die Impfung? Wie sicher ist sie für Kinder? Welche Impfreaktionen können dabei auftreten?
Eine Entscheidungshilfe für Eltern und Sorgeberechtigte finden Interessierte in dieser Broschüre des Ministerum für Gesundheit:
Corona-Schutzimpfung für Kinder und Jugendliche (zusammengegencorona.de)
Impfungen für Kinder zwischen fünf und elf Jahren sind laut Erlass des Landes NRW landesweit am Freitag, 17. Dezember, gestartet. Hauptsächlich werden die Kinder- und Jugendärztinnen sowie die Hausärztinnen und Hausärzte die Kinderimpfungen übernehmen, um die Impfungen möglichst kindgerecht durchzuführen und dem besonderen medizinischen Beratungsbedarf der Eltern zu gerecht zu werden. Für die Impfungen von Kindern wird ein spezieller Impfstoff von BioNTech/Pfizer genutzt.
STIKO-Empfehlung für Kinder unter 12 Jahren
Die Ständige Impfkommission (STIKO) hat am 9. Dezember ihre Empfehlung für eine Impfung gegen das Coronavirus bei Kindern im Alter von fünf bis einschließlich elf Jahren ausgesprochen. Kinder in dem Alter sollen vor allem dann geimpft werden, wenn Vorerkrankungen vorliegen. Aber auch Kinder ohne Vorerkrankungen können laut StiKo eine Impfung auf individuellen Wunsch erhalten. Insbesondere dann, wenn sich in deren Umfeld Kontaktpersonen befinden, die nicht oder nur unzureichend gegen einen schweren Verlauf nach einer COVID-19-Erkrankung geschützt werden können. Eine Impfung sollte mit einem Abstand von drei bis sechs Wochen und nach ärztlicher Aufklärung erfolgen.
Die Einwilligungserklärung für die Impfung von Minderjährigen finden Sie hier.
(Stand: 10. Dezember 2021)
Booster-impfungen
Bei der Auffrischungsimpfung (oder auch Booster-Impfung) handelt es sich um eine zusätzliche Verabreichung einer Dosis eines zugelassenen mRNA-Impfstoffs. Ziel der Booster-Impfung ist die Erhöhung des Impfschutzes. Diese ist insbesondere bei bestimmten Personengruppen, bei denen es zu einer reduzierten oder nachlassenden Immunantwort nach einer COVID-19-Impfserie kommen kann, wichtig.
2. Booster-Impfung (2. Auffrischungsimpfung: Impfungen für Berechtigte gemäß STIKO-Empfehlung
Die STIKO hat seit dem 17. Februar 2022 eine Empfehlung ausgesprochen, nach der sich definierte Personengruppen nach erfolgter Grundimmunisierung und 1. Auffrischungsimpfung (1. Booster-Impfung) ein zweites Mal (2. Booster-Impfung) auffrischen lassen dürfen. Konkret gehören (1) Personen ab 70 Jahren, (2) Bewohner und Betreute einer Pflegeeinrichtung, (3) Personen mit vorliegender Immundefizienz (ab 5 Jahren) oder anderen medizinisch relevanten Gründen sowie (4) Personen einer Berufsgruppe von medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen dazu. Der Abstand zur 1. Auffrischungsimpfung sollte dabei mindestens drei Monate betragen, außer bei Personen der Berufs-relevanten Gruppen, die sich frühestens sechs Monate nach der 1. Auffrischungsimpfung erneut auffrischen lassen können.
Die 2. Booster-Impfung wird ebenfalls an den städtischen Impfstellen angeboten. Termine können vorab unter termine.oberhausen.de gebucht werden.
Hinweis: Bitte bringen Sie einen Nachweis für Ihre Zugehörigkeit zu den oben genannten Personengruppen mit. Beachten Sie außerdem die ab dem 1. April 2022 geltenden Öffnungszeiten der Impfstellen.
Booster-Impfungen nach STIKO-Empfehlung
Die Booster-Impfungen werden nach der aktuell gültigen STIKO-Empfehlung (siehe RKI - Empfehlungen der STIKO) durchgeführt. Danach wird die Auffrischungsimpfung frühestens in einem Abstand von drei Monaten nach Abschluss der Grundimmunisierung verabreicht; gleiches gilt nach einer durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion.
Eine Impfung nach frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als Optimierung der primären Impfserie zu ermöglichen.
Welchen Personen wird eine Auffrischungsimpfung empfohlen?
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt grundsätzlich allen Personen ab 18 Jahren eine Auffrischungsimpfung, auch Booster-Impfung genannt. Die Empfehlung zur Auffrischungsimpfung gilt auch für Schwangere ab dem zweiten Schwangerschaftsdrittel. Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll für die Auffrischungsimpfung ein mRNA-Impfstoff (Spikevax (Vaccine Moderna) von Moderna ab 30 Jahren, Comirnaty von BioNTech/Pfizer ab 18 Jahren) verwendet werden. Für Schwangere gilt: Unabhängig davon, welcher Impfstoff zuvor verwendet wurde, soll die Booster-Impfung mit dem mRNA-Impfstoff Comirnaty® von BioNTech/Pfizer durchgeführt werden.
Manchen Personengruppen wird die Auffrischungsimpfung besonders empfohlen:
- Personen im Alter von 70 Jahren und älter,
- Bewohnerinnen und Bewohner in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen. Aufgrund des erhöhten Ausbruchspotentials sind hier auch Bewohnerinnen und Bewohner im Alter von unter 70 Jahren eingeschlossen,
- Pflegepersonal und andere Tätige, die direkte Kontakte mit mehreren zu pflegenden Personen haben, in Einrichtungen der Pflege für alte Menschen oder für andere Menschen mit einem erhöhten Risiko für schwere COVID-19-Verläufe,
- Personal in medizinischen Einrichtungen mit direktem Kontakt zu Patientinnen und Patienten,
- Personen mit einer angeborenen oder erworbenen Immunschwäche. Für Personen mit einer schweren Immunschwäche kann laut der Empfehlung der STIKO eine dritte Impfdosis bereits vier Wochen nach der zweiten Impfstoffdosis zur Optimierung der ersten Impfserie verabreicht werden.
- Gegebenenfalls enge Haushaltskontaktpersonen von Personen mit schwerer Immunschwäche.
Zudem empfiehlt die STIKO Personen, die eine Grundimmunisierung mit einer Impfstoffdosis von Johnson & Johnson erhalten haben, zur Optimierung ihres Impfschutzes eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff von Moderna ab 30 Jahren oder von BioNTech/Pfizer. Die zusätzliche Impfstoffdosis soll ab vier Wochen nach der Johnson & Johnson angeboten werden.
Von dem Vektor-Impfstoff Johnson & Johnson bedarf es bisher laut Zulassung nur einer Impfstoffdosis. Aufgrund der im Vergleich mit anderen verfügbaren COVID-19-Impfstoffen geringeren Schutzwirkung ist nach Ansicht der Ständigen Impfkommission (STIKO) eine einzelne Dosis des Impfstoffs Janssen® von Johnson & Johnson als Grundimmunisierung nicht ausreichend. Daher sollte zur Verbesserung der Wirksamkeit der Grundimmunisierung vier Wochen nach der Erstimpfung ein mRNA-Impfstoff verabreicht werden. Bei dieser Impfung handelt es sich nicht um eine Auffrischungsimpfung im klassischen Sinn, sondern um eine sogenannte Optimierung der Grundimmunisierung. Drei Monate nach dieser ist dann auch eine Auffrischungsimpfung möglich.
Booster-Impfung von 12- bis 17-Jährigen
Das Land Nordrhein-Westfalen ermöglicht die Auffrischungsimpfung von 12- bis 17-Jährigen in den Impfstellen der Kreise und kreisfreien Städte. Das hat das MAGS am 30. Dezember 2021 in einem aktuellen Impferlass geregelt. Damit dürfen jetzt sowohl Impfstellen als auch mobile Impfteams der Koordinierenden COVID-Impfeinheiten (KoCI) in den Kommunen Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren nach ärztlicher Aufklärung boostern.
Arztpraxen - Corona-Impfungen
Seit der Schließung des Oberhausener Impfzentrums gibt es auf der Internetseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein eine Übersicht der Ärzte mit Impfangebot. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich auf der Internetseite durch Setzen eines Häkchens Praxen in Oberhausen anzeigen lassen. Zudem besteht die Möglichkeit, die Arztpraxen herauszufiltern, die auch praxisfremde Personen impfen.
Apotheken - Corona-Impfungen
Seit Montag, 7. Februar 2022, können sich Menschen in NRW in einigen Apotheken auch eine Erst-, Zweit- oder Booster-Impfung abholen. In Oberhausen ist das hier möglich:
Forum-Apotheke
Helmholtzstraße 127
46045 Oberhausen
Glocken-Apotheke
Kantstraße 17
46145 Oberhausen
Hirsch-Apotheke
Vestische Straße 96
46117 Oberhausen
Im Portal mein-apothekenmanager.de, das vom Deutschen Apothekerverband (DAV) betrieben wird, werden alle Infos zu den Apotheken aufgeführt, die in Oberhausen und in der Umgebung Impfungen durchführen. Die Suchfunktion soll ab Dienstag zur Verfügung stehen, die Daten werden permanent aktualisiert.
städtische Impfstellen
Da die städtischen Impfstellen seit dem 22. Dezember geschlossen sind, nehmen Sie bitte die Hausarztpraxen in Anspruch g. Alle Informationen zum Thema „Testen“ finden interessierte Bürgerinnen und Bürger unter oberhausen.de/testen .
Digitaler Impfnachweis
Alle vollständig gegen das Coronavirus geimpften Personen haben nun die Möglichkeit, den digitalen Impfnachweis für das Smartphone zu erhalten. Der digitale Impfnachweis ist eine zusätzliche Möglichkeit, um die Corona-Impfungen zu dokumentieren. Geimpfte können damit Informationen wie Impfzeitpunkt und Impfstoff bequem auf ihren Smartphones – entweder in der CovPass-App oder in der Corona-Warn-App – digital speichern.
Der digitale Impfnachweis ist jedoch ledig lich ein freiwilliges und ergänzendes Angebot. Wenn Geimpfte keinen digitalen Impfnachweis besitzen oder diesen verloren haben, ist der Impfnachweis über das bekannte „gelbe Heft“ selbstverständlich weiterhin möglich und gültig.
Informationen zum digitalen Impfnachweis und zu den Apps hat das RKI hier zusammengestellt: digitaler-impfnachweis-app.de
Fragen und Antworten rund um das Thema finden Sie hier:
digitaler Impfnachweis
infektionsschutz.de
Personen, die beim Hausarzt geimpft wurden
Sie erhalten den QR-Code bei ihrem Hausarzt. Ob dies jeder Hausarzt direkt gewährleisten kann, müssen Sie jedoch direkt mit der Praxis absprechen.
Personen, die im Impfzentrum geimpft wurden
Wenn Sie im Impfzentrum geimpft wurden, bekommen Sie den QR-Code laut NRW-Gesundheitsministerium bis Ende Juni per Post zugeschickt. Die Codes können Sie mit dem Smartphone fotografieren und in der CovPass-App oder der Corona-Warn-App hinterlegen.
Zusätzlich für alle Personengruppen, die bis jetzt geimpft wurden
Sie haben zusätzlich auch die Möglichkeit, sich den QR-Code zum Scan auf Ihr Handy bei einer teilnehmenden Apotheke geben zu lassen. Dazu müssen Sie Ihren Impfpass oder Ihre Impfbescheinigung vorlegen. Bitte beachte Sie, dass nicht alle Apotheken teilnehmen. Es gibt eine Suchfunktion für teilnehmende Apotheken unter mein-apothekenmanager.de . Personen, die diesen Weg wählen, sollten aber Wartezeiten in der Apotheke einkalkulieren.
Impfterminvergabe: Hilfsangebot der Quartiersbüros
Die sechs Quartiersbüros der Stadt Oberhausen unterstützen Seniorinnen und Senioren bei der Terminvereinbarung zur Impfung gegen Covid-19 in den Impfstellen, die seit dem 22. November 2021 fest eingerichtet sind. Für all diejenigen, die sich mit der Terminvergabe überfordert fühlen, besteht das Angebot, die Terminvereinbarung über das zuständige Quartiersbüro abwickeln zu lassen.
Die einzelnen Quartiersbüros sind folgendermaßen zu erreichen:
Alstaden/Lirich
Caritas Oberhausen e. V.
Quartierskoordinatorin: Anna Gedik
Quartiersbüro: Bebelstr. 23 & Kewerstr. 56
Sprechzeiten: montags und mittwochs von 10 – 12 Uhr, dienstags von 12 – 14 Uhr
Telefon: 0208 / 65 63 4228
Mobil: 01520 / 15 92 040
Osterfeld
Pro wohnen international e. V.
Quartierskoordinatorin: Zahide Derin
Quartiersbüro: Wasgenwaldstr. 49
Sprechzeiten: montags bis freitags 9 - 12 Uhr
Telefon: 0208 960 69 45
Sterkrade-Nord
Arbeiterwohlfahrt Oberhausen e. V.
Quartierskoordinator: Thomas Heipcke
Quartiersbüro: Julius-Brecht-Anger 33
Sprechzeiten: Do 10 - 13 Uhr
Telefon: 0208 850 00 81
Oberhausen-Mitte/Styrum
DRK-Kreisverband Oberhausen e.V.
Quartierskoordinatorin: Vera Höger, Maria-Christina Mönig
Quartiersbüro: Grenzstr. 32
Sprechzeiten: Mi 8 - 16 Uhr
Mobil: 0151 / 28 38 60 79
Sterkrade-Mitte
Gute Hoffnung leben
Quartierskoordinatorin: Beate van de Leest und Bettina Kraft
Quartiersbüro: An der Guten Hoffnung 4
Sprechzeiten: Mi 9 - 13 Uhr und Do 13 - 17 Uhr
Telefon: 0208 88 25 32 73
Mobil: 0151 / 14 82 47 60
Oberhausen-Ost
Lebenshilfe Oberhausen e.V.
Quartierskoordinatorin: Andrea Auner
Quartiersbüro: Marienburgstr. 14
Sprechzeiten: Di und Do von 14 - 18 Uhr und individuelle Termine nach Vereinbarung
Mobil: 0151 / 15 65 95 16
Informationen in leichter Sprache und Gebärdensprache
Informationen zum Impfen in leichter Sprache sowie in Gebärdensprache finden Sie hier. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen pflegt diese Webseite fortlaufend.
Informationen in Fremdsprachen
Informationen in Fremdsprachen zu den Themen Virusinfektionen, häusliche Quarantäne und Hygienetipps finden Sie hier.
Telefonnummern - Internetseiten - FAQ-Seiten
Unter der Rufnummer 116 117 (kostenlos, 7 Tage pro Woche, von 8 bis 22 Uhr) werden Fragen rund um die Corona-Schutzmaßnahmen und die Corona-Schutzimpfung beantwortet.
Informationen zu diesen Themen finden Sie auch auf der dazu gehörigen Internetseite: 116117.de
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO)
Hier finden Sie aktuelle Informationen zum Coronavirus der KVNO sowie weitere nützliche Services, zum Beispiel die Suche nach einer Notfallpraxis und andere Hilfen.
Corona-Impfung - Was Sie wissen sollten
Robert-Koch-Institut
Das Robert Koch-Institut hat die Empfehlungen zur COVID-19-Impfung der Ständigen Impfkommission (STIKO) veröffentlicht. Auf der Website des RKI findet sich eine ausführliche FAQ-Liste zum Thema, die laufend aktualisiert wird. Außerdem gibt es dort den Aufklärungsbogen sowie Anamnese- und Einwilligungsbogen zur COVID-19-Impfung.
BZgA - Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
Die BZgA informiert über die Corona-Schutzimpfung gegen COVID-19, die Impfstoffentwicklung und -zulassung, die Verteilung des Impfstoffs und wer zunächst geimpft werden soll.
Bundesministerium für Gesundheit
Hier ist ein erweitertes Informationsangebot abrufbar, das bundeseinheitliche Informationen rund um die Schutzimpfung bereithält und kontinuierlich weiter ausgebaut wird. Hier können sowohl Bürgerinnen und Bürger als auch Fachleute sich für einen Newsletter-Infoservice anmelden, um auf dem Laufenden zu bleiben.
Zahlen, Fragen und Antworten zur COVID-19-Impfung
Neben den Zahlen zu den Impfstoff-Liefermengen erhalten Sie hier Antworten auf die wichtigsten Fragen zur COVID-19-Impfung.
Fragen und Antworten zum Impfen in Arztpraxen
Um die Impfung der Bevölkerung zum Schutz vor COVID-19 weiter zu beschleunigen, wurde in der 14. Kalenderwoche mit dem Impfen in Arztpraxen begonnen. Das Bundesministerium für Gesundheit hat die wichtigsten Fragen und Antworten dazu zusammengestellt.
Fragen und Antworten zur Impfung mit AstraZeneca
Das Bundesministerium für Gesundheit hat die wichtigsten Fragen und Antworten zum Impfstoff AstraZeneca zusammengestellt.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zur Corona-Impfung
Die Bundesregierung informiert: Wie werden Impftermine vergeben? Wie sicher ist die Impfung? Wie viel Impfstoff erhält Deutschland? Alle wichtigen Fragen und Antworten.
www.zusammengegencorona.de/downloads
Wichtige Materialien wie z.B. der Einwilligungsbogen, das Aufklärungsmerkblatt sowie Leitfäden sind hier eingestellt.
Materialien und Medien rund um das Coronavirus
Hier finden Sie Merkblätter und Infografiken, Informationen in anderen Sprachen, Materialien für Bildungseinrichtungen und Erklärvideos.
Materialien und Medien für Kinder und Jugendliche in Bildungseinrichtungen
Hier finden Sie Materialien zum Ausdrucken, Aufkleber, Plakate, Filme und weitere Medien mit wichtigen Hygienetipps und Verhaltensregeln zur Vorbeugung von Coronavirus-Infektionen in Kindertagesstätten und Schulen.