Umweltzone Ruhrgebiet

Aktuelle Regelungen und betroffene Flächen

Seit dem 1. Juli 2014 dürfen in die Umweltzone Ruhrgebiet bis auf wenige Ausnahmen nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette einfahren. Die Umweltzone Ruhrgebiet umfasst einen zusammenhängenden Bereich, der sich über Teile der Städte Bochum, Bottrop, Castrop-Rauxel, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herne, Herten, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen und Recklinghausen erstreckt.

Innerhalb Oberhausens umfasst die Umweltzone den gesamten Stadtbezirk Alt-Oberhausen sowie südliche Teilbereiche von Osterfeld und Sterkrade. Die nördliche Grenze der Umweltzone Ruhrgebiet auf Oberhausener Stadtgebiet verläuft von der Duisburger Stadtgrenze beginnend entlang der

  • Kaiser-Friedrich-Straße über Königstraße bis Weierstraße (L215),
  • Weierstraße (L215) über Hiesfelder Straße bis Wolfstraße,
  • Wolfstraße bis A516,
  • A516 bis Teutoburger Straße und
  • der Teutoburger Straße bis zur Bottroper Stadtgrenze.
Kartenausschnitt mit der Grenze der Umweltzone
Kartenausschnitt mit der Grenze der Umweltzone Ruhrgebiet auf Oberhausener Stadtgebiet

Ziel der Umweltzone

Quelle: Bereich Umweltschutz

In Umweltzonen gilt ein Verkehrsverbot für schadstoffintensive Fahrzeuge. Dieses dient dem Ziel, die Schadstoffkonzentration an den Belastungsschwerpunkten zu senken und die Hintergrundbelastung zu reduzieren. Zunächst werden die stark emittierenden Fahrzeuge schrittweise aus den belasteten Regionen ausgeschlossen, um umweltfreundlichere Antriebe zu fördern und so eine Minderung der Immissionen zu erreichen.
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat wiederholt die aktuelle Studienlage zur Wirkung von Luftschadstoffen untersucht. Aus deren Ergebnissen lässt sich schließen, dass mit einer weiteren Verbesserung der Luftqualität ein erheblicher gesundheitlicher Nutzen einhergeht.


Die Verkehrszeichen

Umweltzonen erkennen Sie in allen deutschen Städten an den gleichen Verkehrszeichen.
Der Beginn einer Umweltzone ist klar durch ein Straßenschild gekennzeichnet. Unter diesem sind auf einem Zusatzschild die Plaketten abgebildet (rot, gelb oder grün) mit denen Sie die Umweltzone befahren dürfen. Die Umweltzone Ruhrgebiet kann mit einer grünen Plakette befahren werden. Wenn Sie eine Umweltzone verlassen, wird das durch ein graues Aufhebungszeichen gekennzeichnet.

Verkehrszeichen 270.1

Verkehrszeichen 270.1

Zusatzzeichen zu 270.1
Zusatzzeichen zu 270.1

Verkehrszeichen 270.2

Verkehrszeichen 270.2

Die Schadstoff- bzw. Umweltplakette

Durch die Einrichtung der Umweltzone gibt es in gewissen Teilen Oberhausens schadstoffklassenabhängige Zufahrtsbeschränkungen für Fahrzeuge. Das bedeutet, dass Sie für die Einfahrt in bestimmte Stadtteile unter Umständen eine grüne Schadstoff- bzw. Umweltplakette benötigen. mehr

Kontakt

Stadt Oberhausen
Bereich Umwelt
Fachbereich Ökologische Planung
Clemens Printz
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-3556
Fax: 0208 825-3704
E-Mail: Clemens.Printz@oberhausen.de