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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Umwelt / Lärmaktionsplanung
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Umwelt

Lärmaktionsplanung

Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan Oberhausen

Auswertung der zweiten Öffentlichkeitsbeteiligung abgeschlossen
Mit dem 26. Februar 2010 endete die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung zum Lärmaktionsplan für die Stadt Oberhausen. Alle Anregungen der BürgerInnen und Träger öffentlicher Belange sind nun nach einer Abwägung in die Endfassung des Lärmaktionsplans eingearbeitet worden. Diese Endfassung wurde im Mai 2010 vom Rat der Stadt Oberhausen beschlossen.
Ein wesentlicher Teil des Aktionsplans sind Maßnahmen auf Oberhausener Stadtgebiet, die bis zum Jahr 2013 umgesetzt werden. Die Maßnahmen können unter der Rubrik Downloads eingesehen werden.
Grundlage der Maßnahmenplanung sind die zuvor erstellten Lärmkarten für den Straßen- und Schienenverkehr. In dieser ersten Stufe der Lärmaktionsplanung mussten in Oberhausen alle Straßen mit einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge von mehr als 16.400 Fahrzeugen kartiert werden. Im Bereich der Schienenstrecken wurden alle Abschnitte mit mehr als 60.000 Zügen pro Jahr erfasst.

Hintergrund: Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung in Oberhausen
Die Belastung durch Lärm stellt eines der größten Umweltprobleme dar. Es besteht akuter Handlungsbedarf, effektive Maßnahmen zu ergreifen. Hierzu hat die Europäische Union (EU) im Jahr 2002 als wichtigen Schritt die Umgebungslärmrichtlinie (2002/49/EG) verabschiedet. Sie ermöglicht es, die Lärmbelastung der Bevölkerung mit harmonisierten Verfahren zu ermitteln und einheitlich darzustellen. Eine Umsetzung in deutsches Recht erfolgte im Jahr 2005 in das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG).

Lärmkartierung
Wie von der EU-Umgebungslärmrichtlinie gefordert, wurden sogenannte „Strategische Lärmkarten“ für die Stadt Oberhausen erstellt. In diesen sind die Hauptverkehrsstraßen (> 6 Mio. Fahrzeuge/Jahr) und die Hauptschienenstrecken (> 60.000 Züge/Jahr) dargestellt. Diese Karten können hier als PDF-Dateien heruntergeladen werden. Als Ergebnis der Kartierungen können die Betroffenenzahlen hier eingesehen werden.

Lärmaktionsplanung
Aus den Lärmkarten sind in einem nächsten Schritt Lärmaktionspläne zu entwickeln. Die Verantwortung für die Lärmaktionsplanung liegt in Nordrhein-Westfahlen bei den Städten und Gemeinden.

Die Umgebungslärmrichtlinie gibt keine Grenz- oder Richtwerte für die Aufstellung eines Lärmaktionsplans vor. Vom Land NRW wurden in einem Runderlass die Lärmpegelwerte von 70 Dezibel Lden (24-Stundenwert/Lärmpegel Day Evening Night) und 60 Dezibel Lnight (Nachtwert) als Auslösewerte für die Lärmaktionsplanung empfohlen.

Die Stadt Oberhausen orientiert sich an einem Auslösewert, bei dessen Unterschreitung in Übereinstimmung mit den Ergebnissen der Lärmwirkungsforschung bei dauerhafter Exposition gesundheitliche Beeinträchtigungen der betroffenen Menschen weitgehend auszuschließen sind. Entgegen den Empfehlungen des Landes NRW hat die Stadt Oberhausen als zuständige Behörde als Auslösewert die Pegel von 65 Dezibel für den 24-Stundenwert bzw. 55 Dezibel für den Nachtwert festgesetzt.

Im Rahmen eines Pilotprojektes des Landesministeriums wurden für die Stadt Duisburg (Nord) und die Stadt Oberhausen Lärmaktionspläne in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro erarbeitet. Inhalte dieser Lärmaktionspläne sind u.a. Maßnahmen für die Bereiche, in denen die festgelegten Auslösewerte überschritten werden.

Öffentlichkeitsbeteiligung
Laut BImSchG soll der Öffentlichkeit die Möglichkeit gegeben werden, rechtzeitig und effektiv an der Ausarbeitung und Überprüfung der Lärmaktionspläne mitzuwirken. Die Ergebnisse der dieser Beteiligung sind zu berücksichtigen und die Öffentlichkeit ist über die Entscheidungen zu unterrichten.

Maßnahmenübersicht
In der nachfolgenden Karte sind die Stellen dargestellt an denen der Lärmaktionsplan Maßnahmen vorsieht. Nicht alle Maßnahmen liegen in der Verantwortung der Stadt Oberhausen. Maßnahmen an Autobahnen oder an Schienenstrecken liegen in der Verantwortung des Landesbetriebs Straßen NRW bzw. des Eisenbahnbundesamtes bzw. der Deutschen Bahn AG. Eine weiterführende Erläuterung zu den einzelnen Maßnahmen erhalten Sie über einen Klick auf die jeweilige Maßnahme im Downloadbereich auf der rechten Seite.

Bild Lärmaktionsplan Maßnahmen bis 2013
 



KONTAKT
Bereich Umweltschutz
Fachbereich Ökologische Planung
Sascha van den Akker
Bahnhofstraße 66
46042 Oberhausen

Telefon:
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