Dienst- und Geschäftsanweisungen

Um einen einheitlichen Geschäftsablauf bei der Stadtverwaltung Oberhausen gewährleisten zu können ist es notwendig, dass Dienst- und Geschäftsanweisungen beachtet werden. Dem Fachbereich Organisation, Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten werden die Entwurfsfassungen aus den Bereichen vorgelegt. Diese werden ggf. in den Dezernaten abgestimmt und anschließend wird das Beteiligungsverfahren eingeleitet. Zum Schluss wird die endgültige Fassung dem/der Oberbürgermeister/in zur Unterzeichnung vorgelegt. Im Fachbereich Organisation, Allgemeine Verwaltungsangelegenheiten existiert eine Sammlung aller Dienst- und Geschäftsanweisungen.

Eine Vielzahl der Geschäftsanweisungen sowie einige Dienstanweisungen sind bereits im Intranet unter dem Menüpunkt "Organisatorisches, Recht & Regelungen" in der linken Navigation verfügbar. Ziel ist es, alle gültigen Dienst- und Geschäftsanweisungen den Mitarbeitern/innen über das Intranet zur Verfügung zu stellen. Solange dies nicht der Fall ist, können Sie sich bei Fragen gerne an den untenstehenden Kontakt wenden..