Finanzbuchhaltung

Vollstreckung

In Oberhausen werden die Aufgaben der Finanzbuchhaltung u.a. durch die Fachbereiche Buchführung, Zahlungsverfolgung, Zahlungsabwicklung und Vollstreckung wahrgenommen.

Der Fachbereich Vollstreckung ist gegliedert in die Arbeitsgruppen Innendienst und Außendienst.


Arbeitsgruppe Vollstreckung - Innendienst 

Die Finanzbuchhaltung hat entsprechend den Vorschriften Einnahmen, die nicht rechtzeitig eingegangen sind, unverzüglich zwangsweise einzuziehen oder die zwangsweise Einziehung zu veranlassen. Dieses geschieht durch die Sachbearbeiter/innen der Arbeitsgruppe Vollstreckung-Innendienst. Die Sachbearbeiter/innen sind Ansprechpartner/innen für Fragen bezüglich der Gewährung von Vollstreckungsschutz bei zwangsweiser Beitreibung von Forderungen bzw. aller Zwangsvollstreckungsmaßnahmen.

Es stehen nachfolgende Ansprechpartner/innen für Sie zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an den/die Sachbearbeiter/in, der/die für Ihren Buchstabenbereich zuständig ist. Alle Büros befinden sich im 3. und 4. Obergeschoss des Rathauses Oberhausen, Schwartzstr. 72, 46045 Oberhausen.

Es wird um vorherige Terminabsprache gebeten.

Öffnungszeiten

Montag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr 13:30 Uhr bis 15:00 Uhr
Freitag 08:30 - 12:00 Uhr  

Fax - Vollstreckungsinnendienst: 0208 825-5212 und -5116.
Die zentrale E-Mail-Adresse des Fachbereichs Vollstreckung lautet vollstreckung@oberhausen.de.   

Ansprechpartner/innen Vollstreckungsinnendienst

Sachgebiet Sachbearbeiter/in Zimmer Telefon
A - Bild Herr Tebeck 415 0208 825-3069
Bue - Gas Frau Bischoff 415 0208 825-2520
Borh - Bud
Gat - Kai
Frau Ingenpahs 417 0208 825-2297
Bile - Borg
Kaj - Lin
Herr Schacht 419 0208 825-3066
Lio - Pip Herr Katner 357 0208 825-2436
Piq - Stac Frau Kleinophorst 355 0208 825-2261
Stad - Z Frau Sachs 357 0208 825-2015
Zwangsversteigerung
von Immobilien
Frau Bex-Beschmann 409 0208 825-3084
Insolvenzverfahren Herr Deik 359 0208 825-2354

Arbeitsgruppe Vollstreckung - Außendienst

Für die Durchführung der Vollstreckung in beweglichen Sachen (Sachpfändungen) setzt die Finanzbuchhaltung Oberhausen eigene Vollziehungsbeamte/-beamtinnen ein.

Sie erreichen die für Sie zuständigen Vollziehungsbeamten/innen während der Sprechzeit telefonisch unter der nachfolgend aufgelisteten Rufnummer.

Persönlich können Sie die Vollziehungsbeamten/innen zu folgenden Sprechzeiten im nachfolgend angegebenen Raum des Rathauses Oberhausen aufsuchen:

Ansprechpartner/innen Vollstreckungsaußendienst und Sprechzeiten

Vollziehungsbeamter/in Telefon Sprechzeiten

Herr Haubenreißer
 

0208 825-2956

Montag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Gätjens 0208 825-2303

Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

 

Frau Köster
 

0208 825-3033 Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Frau König
 

0208 825-2310 Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Herr Knobbe
 

0208 825-3054 Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr

Frau Mouwens
 

0208 825-3034 Freitag 07:30 – 11:30 Uhr

Kontakt

Stadt Oberhausen
Vollstreckung
Fachbereichsleiter
Herr Kubla
Schwartzstr. 72
46042 Oberhausen

Tel.: 0208 825-2024
Fax: 0208 825-5212
E-Mail: j.kubla@oberhausen.de