Nebenjob

Geld ist knapp - das erfährt man meistens schon als Jugendlicher. Handy, Kino, Disko, Kleidung und alles was sonst noch anfällt, finanziert sich nicht alleine. Wenn das Taschengeld nicht gleich ausreicht, muss man entweder sparen oder sich etwas dazu verdienen.
Wie alt du sein musst, um arbeiten zu gehen, wo du Jobbörsen findest und wann Steuern und Abgaben auf dich zukommen, erfährst du auf dieser Seite.

Wenn du noch keine 18 Jahre alt bist, gibt es ein paar rechtliche Besonderheiten, die im Jugendarbeitsschutzgesetz festgehalten sind.

Wer noch keine 13 Jahre alt ist, darf prinzipiell gar nicht arbeiten. Ausnahmen bilden leichte Tätigkeiten in der Familie. Ab dem 13. Lebensjahr darfst du mit Zustimmung deiner Eltern täglich zwei Stunden, aber nicht vor oder während der Schulzeit und auch nicht nach 18 Uhr arbeiten. Es gibt davon übrigens keine Ausnahme in den Schulferien. Außerdem werden gewisse Bedingungen an die Arbeit gestellt: sie darf nicht gefährdend oder zu schwer sein.

Ab dem 15. Lebensjahr zählst du nicht mehr als Kind, sondern bist nach dem Gesetz Jugendlicher. Prinzipiell darfst du dann bis zu 8 Stunden täglich, 40 Stunden in der Woche arbeiten. Dies gilt allerdings nicht, wenn du noch schulpflichtig bist. Dann gelten für dich die gleichen Bedingungen wie für unter 15jährige, allerdings mit der Ausnahme, dass du einmal im Jahr während der Schulferien vier Wochen arbeiten darfst.

Ansonsten gilt für Jugendliche, dass sie nur von 6 bis 20 Uhr arbeiten dürfen. Ab dem 16. Lebensjahr darfst du allerdings im Gaststättengewerbe bis 22 Uhr und in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr arbeiten. Samstags und sonntags gilt generelles Arbeitsverbot, wovon es allerdings Ausnahmen gibt, je nach Betriebsart.

Erfüllst du und die Tätigkeit, die du dir vorgestellt hast, die Bedingungen, kannst du dich endlich auf die Suche machen. Mögliche Jobs findest du an Pinnwänden, in der Zeitung oder im Internet. Eine eigene Jobbörse hat die Agentur für Arbeit. Auf der Seite der Arbeitsagentur findest du auch Infos zu Recht, Steuern und Abgaben. Die gibt es übrigens auch unter dem Link Schülerjobs.de.
Das Jobportal Ferienjobs.de bietet für Schüler/innen und Studenten / Studentinnen zahlreiche Informationen, Tipps, Foren und Jobangebote aus ganz Deutschland. Auch auf careerjet.de und jobbörse.de findest du zahlreiche Stellenangebote.

Kontakt

Die Stadtverwaltung Oberhausen stellt Ihnen die oben genannten Informationen im Rahmen des Kinder- und Jugendportals zur Verfügung. Sollte darin eine Fehlinformation zu finden sein, bitten wir um eine kurze Nachricht per E-Mail an jugendportal@oberhausen.de

Für inhaltliche Fragen wenden Sie sich bitte an die Arbeitsagentur. Weitere Informationen finden Sie auch auf dieser Homepage: www.arbeitsagentur.de/oberhausen

Agentur für Arbeit Oberhausen
Mülheimer Straße 36
46045 Oberhausen
Tel: 01801 555111
Fax: 0208 8506870
E-Mail: Oberhausen@arbeitsagentur.de 
www.arbeitsagentur.de/oberhausen