Bauen
Aufstellung von Bebauungsplänen
Bebauungspläne sind ein Instrument, das den Städten und Gemeinden vom Gesetzgeber an die Hand gegeben wurde, um die städtebauliche Entwicklung vernünftig zu ordnen. Dabei geht es um so wichtige Dinge wie Umweltschutz, Naturschutz und Denkmalpflege, sinnvoll gegliederte Wohngebiete, den Erhalt unserer gewachsenen Ortskerne und deren behutsame Weiterentwicklung, die Förderung der heimischen Wirtschaft sowie die Freiräume für Erholung und Sport. In Bebauungsplänen werden Entwicklungsvorstellungen für einzelne Bereiche konkret festgelegt. Die Bebauungspläne werden vom Rat der Stadt als Satzung beschlossen und haben nach diesem Beschluss den Charakter eines Ortsgesetzes.
Da durch Bebauungspläne wichtige Lebensbereiche und Interessen aller Bürgerinnen und Bürger betroffen sein können, gibt es zur Aufstellung von Bebauungsplänen ein förmliches Verfahren, in dem die Beteiligung der Öffentlichkeit ein wichtiges Element darstellt. Um Ihnen die Beteiligung bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zu erleichtern, soll das Verfahren im Folgenden erläutert werden und insbesondere auf die Verfahrensschritte aufmerksam gemacht werden, bei denen Sie bei der Planung mitreden können. Die Öffentlichkeit wird in zwei Schritten beteiligt: Zum Beginn des Verfahrens findet die frühzeitige Bürgeranhörung statt. Der zweite Schritt ist die öffentliche Auslegung.
Kontakt
Stadt Oberhausen
Konstruktion und Verfahren der Bauleitpläne
Gerhard Effgen
Technisches Rathaus
Bahnhofstr. 66
46145 Oberhausen
Tel.: 0208 825-3310
Fax: 0208 825-5259
E-Mail: gerhard.effgen@oberhausen.de