BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Familie, Bildung, Soziales / Statistik und Wahlen / Wahlangelegenheiten / Integrationsrat
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Jürgen Ludwiczak
Essener Straße 66
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Familie, Bildung, Soziales / Wahlangelegenheiten
Wahl des Integrationsrates
Nach § 27 der Gemeindeordnung NRW ist in einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Integrationsrat zu bilden. Der Städtetag, der Städte- und Gemeindebund und die LAGA NRW haben den 07.02.2010 als landesweiten einheitlichen Wahltermin für die Wahlen zu den Integrationsräten empfohlen.
Dieser Empfehlung hat sich der Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen im Einvernehmen mit den politischen Gremien angeschlossen.
Hier gelangen Sie zur Wahlergebnispräsentation der Integrationsratswahl des KRZN
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