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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Familie, Bildung, Soziales / Statistik und Wahlen / Wahlangelegenheiten / Integrationsrat

Familie, Bildung, Soziales / Wahlangelegenheiten

Wahl des Integrationsrates

Nach § 27 der Gemeindeordnung NRW ist in einer Gemeinde, in der mindestens 5.000 ausländische Einwohner ihre Hauptwohnung haben, ein Integrationsrat zu bilden. Der Städtetag, der Städte- und Gemeindebund und die LAGA NRW haben den 07.02.2010 als landesweiten einheitlichen Wahltermin für die Wahlen zu den Integrationsräten empfohlen.

Dieser Empfehlung hat sich der Oberbürgermeister der Stadt Oberhausen im Einvernehmen mit den politischen Gremien angeschlossen.

Hier gelangen Sie zur Wahlergebnispräsentation der Integrationsratswahl des KRZN





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Stadt Oberhausen
Bereich Statistik und Wahlen
Wahlangelegenheiten
Jürgen Ludwiczak
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