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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Straßenverkehr / Zulassung
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Straßenverkehr

Technische Änderungen

Bevor Sie in der Kraftfahrzeug- Zulassungsstelle vorsprechen, um eine technische Änderung eintragen zu lassen, muss das Fahrzeug von einem amtlichen anerkannten Sachverständigen einer Überwachungsorganisation ( zum Beispiel TÜV, Dekra, KüS, GTÜ) begutachtet worden sein.

Für die Eintragung der technischen Änderung in die Fahrzeugpapiere benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • Zulassungsbescheinigung Teil II oder Fahrzeugbrief 
  • Zulassungsbescheinigung Teil I oder Fahrzeugschein
  • Gutachten der Überwachungsorganisation
  • hinteres Kennzeichenschild (wenn gleichzeitig eine neue Hauptuntersuchung erstellt wurde)


KONTAKT
Stadt Oberhausen
Bürgerservice
Kraftfahrzeug-Zulassungsstelle
Am Förderturm 28
46049 Oberhausen
Telefon:
0208 825-9005, -9007, - 9009, -9011, -9017, -9023, -9029
Fax:
0208 825-9132
e-mail:
kfz-zulassungsstelle@oberhausen.de