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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Ausländer/innenangelegenheiten
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Ausländer/innenangelegenheiten

Sonstiges / Ansprechpartner

In vielen Fällen verlangen andere Behörden, dass die Ausländerbehörde Dauer und Zweck des Aufenthalts eines Ausländers amtlich bestätigt. Dies ist zum Beispiel der Fall bei Bescheinigungen für Kindergeld, für die Beantragung einer Arbeitsgenehmigung oder für Erziehungsgeld. Diese Behörden verwenden im Allgemeinen eigene Vordrucke, auf denen von der Ausländerbehörde Eintragungen vorgenommen werden müssen. Sofern Sie den entsprechenden Antrag bereits haben, ist dies problemlos möglich. Außerdem gibt es auch Bescheinigungen, die Sie für andere Zwecke benötigen. Hierzu zählt zum Beispiel die so genannte "Rentnerbescheinigung", die es einem ausländischen Rentner mit Wohnsitz in Deutschland ermöglicht, auch für längere Zeit ins Ausland zu verreisen, ohne das seine Aufenthaltsgenehmigung erlischt.

Gebühren
Bescheinigungen, die für andere deutsche Behörden ausgestellt werden, sind in der Regel gebührenfrei. Sofern Sie eine Bescheinigung über ihren Aufenthaltszweck, die Aufenthaltsdauer in Deutschland oder ihren Aufenthaltsstatus für andere Zwecke benötigen, ist eine Gebühr von 8,00 Eur zu entrichten. Bei Minderjährigen beträgt die Gebühr die Hälfte des vorgenannten Betrages.

Bitte bringen Sie mit:
Welche Unterlagen Sie vorlegen müssen, teilt Ihnen Ihr/e zuständige/r SachbearbeiterIn auf telefonische Anfrage mit.

Der weitere Ablauf ist:
Sofern Sie die benötigten Unterlagen vorhanden sind, wird die Bescheinigung im Regelfall sofort ausgestellt, so dass auch eine eventuell zu zahlende Gebühr sofort fällig wird.

Hier sind wir für Sie da:    
Technisches Rathaus         
Bahnhofstraße 66                   
46145 Oberhausen            

Postanschrift: 
Stadt Oberhausen        
Dezernat 2-4-30                
46042 Oberhausen            

Zuständigkeit für allgemeine Ausländerangelegenheiten:

Buchstabe: A - Aydina
Frau Köppen
Zimmer B 214
Telefon: 0208 825-2709

Buchstabe: Aydinb - Cana
Herr Eichler
Zimmer B 213
Telefon: 0208 825-2213

Buchstabe: Canb - Dof
Frau John
Zimmer B 212
Telefon: 0208 825-3314

Buchstabe: Dog - Gar
Herr Peters
Zimmer B 211
Telefon: 0208 825-3186

Buchstabe: Gas - Hod
Herr Weiner
Zimmer B 210
Telefon: 0208 825-3175

Buchstabe: Hoe - Kami
Herr Heisterkamp
Zimmer B 208
Telefon: 0208 825-2403

Buchstabe: Kamj - Keski
Frau Kohnke
Zimmer B 207
Telefon: 0208 825-2503

Buchstabe: Keskj - Mass
Frau Wissing
Zimmer B 206
Telefon: 0208 825-3189

Buchstabe: Mast - Olive
Frau Hinz
Zimmer B 205
Telefon: 0208 825-2792

Buchstabe: Olivf - San
Herr Dorroch
Zimmer B 204
Telefon: 0208 825-3216

Buchstabe: Sao - Tran
N.N.
Zimmer B 202
Telefon: 0208 825-2683

Buchstabe: Trao - Z
Frau Schnapka
Zimmer B 201
Telefon: 0208 825-2589

Fax: 0208 825-5323

 

Unsere Öffnungszeiten sind:
8.00 – 12.30 Uhr Montag, Dienstag
geschlossen Mittwoch
8.00 – 12.00 Uhr Donnerstag
13.30 – 15.30 Uhr Donnerstag
8.00 – 12.00 Uhr Freitag