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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Ausländer/innenangelegenheiten
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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Ausländer/innenangelegenheiten

Aufenthaltsbefugnis

Nach den Vorschriften der Paragraphen 30 - 35 Ausländergesetz (AuslG) wird eine Aufenthaltsbefugnis einem Ausländer aus humanitären, völkerrechtlichen Gründen oder zum Schutz politischer Interessen der Bundesrepublik Deutschland erteilt. Die Befugnis ist gewissermaßen die Brücke, die für Flüchtlinge zu einem dauerhaften Bleiberecht führt (§ 35 AuslG), sofern der Gesetzgeber dieses Bleiberecht nicht auf Grund anderer Regelungen sofort gewährt, wie zum Beispiel bei Asylberechtigten.

Gebühren:
Bei Erteilung 40,00 Euro. Bei Verlängerung von maximal drei Monaten 13,00 Euro.
Bei einer Verlängerung von mehr als drei Monaten 20,00 Euro. Bei Minderjährigen betragen die Gebühren die Hälfte der obigen Summen. In Einzelfällen können die Gebühren ermäßigt oder es kann von ihrer Erhebung ganz abgesehen werden ( §§ 9, 10 der Gebührenverordnung zum Ausländergesetz ).

Bitte bringen Sie mit:
Grundsätzlich werden Einkommensnachweise, der Mietvertrag, sowie eine Arbeitgeberbescheinigung über ein ungekündigtes und unbefristetes Arbeitsverhältnis benötigt (letzteres nur bei der Ersterteilung).

Der weitere Ablauf ist:
Sie beantragen die Erteilung oder Verlängerung bei ihrem Sachbearbeiter. Sollte über Ihren Antrag nicht am selben Tag entschieden werden können, so ist bei Antragstellung die Hälfte der Gebühr zu bezahlen, die andere Hälfte bei der endgültigen Erteilung.
Beachten Sie bitte, dass diese erste Hälfte auch bei einer eventuell Ablehnung Ihres Antrages nicht erstattet wird.

Hier sind wir für Sie da:    
Technisches Rathaus         
Bahnhofstraße 66                   
46145 Oberhausen            

Postanschrift: 
Stadt Oberhausen       
Ausländer und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten 
Fachbereich 2-4-30                
46042 Oberhausen            

Zuständigkeit für allgemeine Ausländerangelegenheiten:
Buchstabe: A - Aydina
Frau Köppen
Zimmer B 214
Telefon: 0208 825-2709

Buchstabe: Aydinb - Cana
Herr Eichler
Zimmer B 213
Telefon: 0208 825-2213

Buchstabe: Canb - Dof
Frau John
Zimmer B 212
Telefon: 0208 825-3314

Buchstabe: Dog - Gar
Herr Peters
Zimmer B 211
Telefon: 0208 825-3186

Buchstabe: Gas - Hod
Herr Weiner
Zimmer B 210
Telefon: 0208 825-3175

Buchstabe: Hoe - Kami
Herr Heisterkamp
Zimmer B 208
Telefon: 0208 825-2403

Buchstabe: Kamj - Keski
Frau Kohnke
Zimmer B 207
Telefon: 0208 825-2503

Buchstabe: Keskj - Mass
Frau Wissing
Zimmer B 206
Telefon: 0208 825-3189

Buchstabe: Mast - Olive
Frau Hinz
Zimmer B 205
Telefon: 0208 825-2792

Buchstabe: Olivf - San
Herr Dorroch
Zimmer B 204
Telefon: 0208 825-3216

Buchstabe: Sao - Tran
N.N.
Zimmer B 202
Telefon: 0208 825-2683

Buchstabe: Trao - Z
Frau Schnapka
Zimmer B 201
Telefon: 0208 825-2589

Fax: 0208 825-5323

Unsere Öffnungszeiten sind:
Montag, Dienstag:
8:00 – 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag:
8:00 – 12:00 Uhr und 13:30 – 15:30 Uhr
Freitag:
8:00 – 12:00 Uhr



KONTAKT
Technisches Rathaus
Bahnhofstraße 66
46145 Oberhausen
Fax:
0208 825-5323
e-mail:
fachbereich.auslaenderangelegenheiten@oberhausen.de