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BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Familie, Bildung, Soziales / Statistik und Wahlen / Wahlangelegenheiten / Bundestagswahl / Wahlbenachrichtigung

Familie, Bildung, Soziales / Statistik und Wahlen

Wahlbenachrichtigung

Alle Wahlberechtigten erhalten seit dem 31. August 2009 ihre Wahlbenachrichtigung zugeschickt. Bis zum 06. September 2009 müssen diese bei allen wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern angekommen sein.

Wer bis zu diesem Tag noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, kann sich beim Bereich Statistik und Wahlen melden (0208 825-2019 oder 0208 825-2947). Am Wahltag besteht allerdings auch die Möglichkeit, ohne Wahlbenachrichtigung zu wählen. Allerdings ist dann zwingend der Personalausweis oder Reisepass mitzubringen.

Mit der Rückseite der Wahlbenachrichtigung haben die Bürgerinnen und Bürger zugleich die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen zu beantragen oder ab 01.09.2009 eine sogenannte Sofortwahl durchzuführen.