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Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Rentenberatung
Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen
Informationen zu
In der Ehezeit erworbene Versorgungsanrechte (unter anderem gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Betriebsrenten) der Ehegatten werden als das Ergebnis der partnerschaftlichen Lebensleistung der Eheleute angesehen. Bei der Auflösung der Ehe sollen beide an diesen Anwartschaften teilhaben. Wer während der Ehe keine oder geringere Versorgungsanrechte erworben hat (zum Beispiel wegen Kindererziehung), hat bei Auflösung der Ehe einen Ausgleichsanspruch. Durch Beschluss des Familiengerichtes Oberhausen werden die Eheleute aufgefordert, beim Versicherungsamt einen Antrag zur Klärung Ihres Versicherungskontos zu stellen.
Bitte bringen Sie mit:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
In der Ehezeit erworbene Versorgungsanrechte (unter anderem gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Betriebsrenten) der Ehegatten werden als das Ergebnis der partnerschaftlichen Lebensleistung der Eheleute angesehen. Bei der Auflösung der Ehe sollen beide an diesen Anwartschaften teilhaben. Wer während der Ehe keine oder geringere Versorgungsanrechte erworben hat (zum Beispiel wegen Kindererziehung), hat bei Auflösung der Ehe einen Ausgleichsanspruch. Durch Beschluss des Familiengerichtes Oberhausen werden die Eheleute aufgefordert, beim Versicherungsamt einen Antrag zur Klärung Ihres Versicherungskontos zu stellen.
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| Montag | 08.00 bis 12.00 Uhr |
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| Donnerstag | 08.00 bis 18.00 Uhr |
| Freitag | 08.00 bis 12.00 Uhr |
Bitte bringen Sie mit:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
- Beschluss des Familiengerichtes
- Personalausweis oder Reisepass
- Ihre Rentenversicherungsnachweise
- soweit bereits vorhanden, einen Versicherungsverlauf Ihres Rentenversicherungsträgers
- Nachweise über Ihre Schul-/Fach-/Hochschulzeiten nach dem 16. Lebensjahr
- Nachweise über Ihre berufliche Ausbildung
- Geburtsurkunde(n) Ihrer Kinder
So erreichen Sie uns:
Haltestelle Rathaus Buslinien:
CE94 / 122 / 143 / 185 / 952 / 957 / 958 / 983

