[Kopfnavigation] [Hauptnavigation] [Unternavigation] [Inhalt] [Detailnavigation]
Alles zum Thema
Partner werden
Werden Sie Partner der Stadt Oberhausen. Hier können Sie für Ihr Angebot werben.
Mail an die Pressestelle
 
BÜRGERSERVICE / Aus den Dezernaten / Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt, Sport / Rentenberatung
Bitte wählen Sie das gewünschte Dezernat / Bereich der Stadtverwaltung

Bürgerservice, öffentliche Ordnung, Umwelt / Rentenberatung

Versorgungsausgleich bei Ehescheidungen

Informationen zu
In der Ehezeit erworbene Versorgungsanrechte (unter anderem gesetzliche Rentenversicherung, Beamtenversorgung, Betriebsrenten) der Ehegatten werden als das Ergebnis der partnerschaftlichen Lebensleistung der Eheleute angesehen. Bei der Auflösung der Ehe sollen beide an diesen Anwartschaften teilhaben. Wer während der Ehe keine oder geringere Versorgungsanrechte erworben hat (zum Beispiel wegen Kindererziehung), hat bei Auflösung der Ehe einen Ausgleichsanspruch. Durch Beschluss des Familiengerichtes Oberhausen werden die Eheleute aufgefordert, beim Versicherungsamt einen Antrag zur Klärung Ihres Versicherungskontos zu stellen.

Hier sind wir für Sie da:
Rathaus
Schwartzstraße 72
46045 Oberhausen

Zimmer:
58 - 64

Telefon:
0208 825-2407
0208 825-2117
0208 825-2915
0208 825-3077

Unsere Öffnungszeiten sind:



Montag 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag 08.00 bis 16.00 Uhr
Mittwoch nur nach vorheriger Vereinbarung
Donnerstag 08.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 08.00 bis 12.00 Uhr


Bitte bringen Sie mit:
Folgende Unterlagen werden benötigt:
  • Beschluss des Familiengerichtes
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Ihre Rentenversicherungsnachweise
  • soweit bereits vorhanden, einen Versicherungsverlauf Ihres Rentenversicherungsträgers
  • Nachweise über Ihre Schul-/Fach-/Hochschulzeiten nach dem 16. Lebensjahr
  • Nachweise über Ihre berufliche Ausbildung
  • Geburtsurkunde(n) Ihrer Kinder

So erreichen Sie uns:
Haltestelle Rathaus Buslinien:
CE94 / 122 / 143 / 185 / 952 / 957 / 958 / 983